Freiwillige Nachtschicht mit 17?

6 Antworten

gibt es eine freiwillige Ausnahme Möglichkeit die es mir erlaubt Nachtschichten zu schieben?

Nein, die gibt es nicht.

Es gibt im § 14 Jugendarbeitsschutzgesetz zwar "Sonderregelungen", da fällt aber die Regelung nach Abs. 3 nach der Jugendliche über 17 Jahren in Bäckereien schon ab 4.00 Uhr beschäftigt werden dürfen darunter.

Mehr Spielraum gibt es nicht.

Selbst wenn Du freiwillig, auf eigenen Wunsch, früher anfangen möchtest, Dein AG darf das nicht zulassen.

Würde er da zustimmen oder zumindest "dulden", würde er eine Ordnungswidrigkeit begehen und das kann teuer werden. Im § 58 Abs. 4 JArbSchG steht, dass die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden kann.

Mit deinem Arbeitgeber reden das du gerne mehr sehen oder machen würdest. nur in welchem ausbildungsjahr bist du? wenn du im ersten bist ist es normal das du deine Arbeit so aussieht aber im 2 sollte sich was ändern

Dein Arbeitgeber/Ausbilder macht sich strafbar, wenn er Dir das erlaubt.

Du bist 17, damit dauert es doch ohnehin kein Jahr mehr, bis Du die ganze Nacht durchbacken darfst. Wart's ab - Deine Zeit kommt auch noch...

Wo kein Kläger, da kein Richter!

MaxOsch 
Fragesteller
 13.12.2022, 09:56

Ja aber das Gesetz verbietet es mir von 22-4 zu arbeiten und wenn das aufliegt zahlt mein Chef 15.000

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Goldstueck811  13.12.2022, 09:58
@MaxOsch

Erkundige Dich mal bei der Innung, welche Möglichkeiten es da gibt.

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Hexle2  13.12.2022, 13:00
@Goldstueck811
Aber natürlich

Was haben die Landesinnungsverbände mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu tun?

Wenn sie in rechtlichen Fragen helfen (können) bedeutet das nicht, dass dann Gesetze außer Kraft gesetzt werden dürfen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten der Jugendlichen und Ausnahmen sind dort ja vorgesehen.

Es gibt aber dann nicht noch mehr Ausnahmen von den Ausnahmen.

Falls Du eine Quelle kennst, nenn sie bitte, mir ist nichts bekannt.

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Goldstueck811  13.12.2022, 13:27
@Hexle2

Und desh. kann doch die Innung dennoch Auskunft geben über mögl. Sonderregelungen, oder nicht?

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Hexle2  13.12.2022, 13:32
@Goldstueck811

Es gibt keine zusätzlichen Sonderregelungen auch wenn die Innung fünfmal fragt oder Auskunft gibt.

Der Arbeitsbeginn für Bäcker ab 17 Jahren ist schon eine Sonderregelung.

"Normalerweise" dürfen Jugendliche erst um 6.00 Uhr anfangen. Dann gibt es Ausnahmen für Jugendliche über 16 Jahren in bestimmten Berufen und eben noch eine extra Ausnahme im Bäckerhandwerk bei Jugendlichen über 17 Jahre. Mehr geht nicht, Innung hin oder her.

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Goldstueck811  13.12.2022, 13:45
@Hexle2

Sein Chef hält sich ja an die Vorgaben, er ist über 17 und darf um 4°° anfangen. Nun ja, nächstes Jahr ist das Thema eh erledigt, :))

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Nein, auch freiwillig sind solche Ausnahmen vom Gesetzt nicht gestattet.

Du wirst warten müssen bis du 18 bist. Dann kannst du früher anfangen zu arbeiten.