Freistellung für ein Vorstellungsgespräch?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Inhaber endender befristeter Arbeitsverträge oder auch gekündigte Arbeitnehmer haben das Recht, sich für Vorstellungsgespräche von ihrem Noch-Arbeitgeber freistellen zu lassen.

Grundlage hierfür ist § 629 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in dem es heißt: “Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.”

Katzenmutti0815 
Fragesteller
 09.11.2021, 09:31

Also gilt das auch für Azubis? Das ließt sich so, als wären damit nur Arbeitnehmer gemeint. Vielen dank! :)

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Ja, allerdings nur für die Zeit für das Gespräch: Also Du bekommst da nicht den ganzen Tag frei - Ausnahme natürlich, Du bis in einer anderen Stadt und halt 8 Stunden unterwegs ...

Jawohl, das Recht muß ihm der Lehrbetrieb einräumen.