Freistellung für ein Vorstellungsgespräch?
Wenn sich ein Azubi zum Ende seiner Lehre Bewerben muss, weil er nicht übernommen wird. Hat er dann ein Anrecht darauf von seiner Ausbildungsstätte, für ein Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma, freigestellt zu werden?
3 Antworten
Inhaber endender befristeter Arbeitsverträge oder auch gekündigte Arbeitnehmer haben das Recht, sich für Vorstellungsgespräche von ihrem Noch-Arbeitgeber freistellen zu lassen.
Grundlage hierfür ist § 629 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in dem es heißt: “Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.”
Als Azubi hast du die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer auch.
Ja, allerdings nur für die Zeit für das Gespräch: Also Du bekommst da nicht den ganzen Tag frei - Ausnahme natürlich, Du bis in einer anderen Stadt und halt 8 Stunden unterwegs ...
Jawohl, das Recht muß ihm der Lehrbetrieb einräumen.
Also gilt das auch für Azubis? Das ließt sich so, als wären damit nur Arbeitnehmer gemeint. Vielen dank! :)