Fragen zum Verwaltungsfachangestellten und Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen?
Hallo liebes Forum,
Ich habe vor kurzem mein Abi abgeschlossen und werde wahrscheinlich eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter bei einer Stadtverwaltung machen. Um ehrlich zu sein hätte ich lieber eine Stelle als Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen angetreten, jedoch aber habe ich leider viel zu spät dafür beworben(persönliche Gründe - irrelevant hier). Ich habe leider gelesen, dass man als VWA es schwierig hat aufzusteigen, da ich nun mal später auch gerne mehr Geld verdienen und auch viel reisen will. Als ausgelernter FfA kann man hingegen in den Call- bzw. Service-Center rutschen, wo der Verdienst schlecht und die Arbeit dort auch nicht wirklich interessant ist. Auch hier habe man angeblich schlechte Aufstiegsmöglichkeiten. Ob das mit den Aufstiegsmöglichkeiten bei beiden Berufen stimmt, würde ich gerne von jemanden erfahren wollen, der einen dieser 2 Berufe ausübt. Gerne würde ich in die EG 9 aufsteigen wollen(reicht mir völlig), habe jedoch irgendwo im Internet gelesen, dass die Anträge für eine Weiterbildung anscheinend oft abgelehnt werden in Abhängigkeit vom Standort. Zudem, in welche EG kann man bei beiden Berufen nach der Ausbildung gelangen? Habe gelesen bei beiden 5-8, aber schwer vorstellbar, dass man sofort nach der Ausbildung schon in die EG 7-8 kommt. Und wie genau steigt man denn jetzt von z.B. der EG5 in die EG6 auf?
Für ein Studium habe ich mich nicht entschieden, da ich leider oft von anderen in meiner Gegen gehört habe, dass sie das Studium abgebrochen haben und jetzt nur noch Berufe wie Lieferant oder Aushilfe beim Umzug(weiß grade nicht wie der Beruf genau heißt) sind, was mir echt Angst macht, da ich zudem noch das Abitur nur mit 3,2 abgeschlossen habe. Auch ist es mir selber grade wichtig, dass ich einfach selber unabhäniger und selbstständiger werde.
MfG
1 Antwort
Der TVÖD nach dem Du bezahlt wirst, ist nach Entgeltgurppen aufgebaut - die Beazhlung richtet sich nach der übertragenen Tätigkeit - eine höhergurppierung erfolgt nicht automatisch, sondern nur durch die Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit, das heißt man muss auf Auschreibungen warten, sich bewerben und genommen werden ...
Azubis Verwaltungsangestgellte fangen üblicherweise in der Entgeltgurppe E5 an ... wie gesagt es geht um die übetragene Tätigkeit - wer Glück hat, kann nach der Ausbislung auch gleich eine höherwertige Tätigkeit ausüben und damit auch mehr Geld verdienen ... (ggfl.s E7)