Fragen bezüglich Schulabbruch?

1 Antwort

Du bist in NRW schulpflichtig bis zum Ende des Schuljahres, in dem du 18 wirst bzw. bis zum Abitur.

Wenn du an deiner Schule mit niemandem sprechen willst/kannst, ruf beim Schulamt in deiner Stadt an und frag da für den Einzelfall nach.

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen#:~:text=Schulpflicht%20in%20der%20Primarstufe%20und,ber%C3%BCcksichtigt%20werden%20zehn%20Jahre%20Schulbesuch.