Fragebogen-Führerschein Gewichtszulassung beim auto?

??? - (Auto, Führerschein, Gewicht)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz einfach:

1. Der PKW hat ein zul. Gesamtgewicht von 1900kg. Die ma zul. Anhängelast ist 1500kg

2. Der Anhänger darf erst mal max 1500 kg haben wegen der max Anhängelast. Das reicht aber noch nicht.

3. Wenn du Klasse B hast, dann dürfen die max zul. Last des PKW und die max zul Last des Anhängers zusammen zur 3500kg betragen. Da der PKW schon ein max Gewicht von 2400kg hat, bleiben bei Führerschein Klasse B für den Anhänger nur noch 1100kg übrig. Da passt also von den angegebenen Anhängern nur der dritte mit 1000kg. Die anderen sind zu schwer.

XZarakiXxx 
Fragesteller
 09.08.2015, 10:32

scheint echt einfach zu sein... danke schön ^^

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Du darfst mit dem Führerschein der Klasse B immer einen 750kg-Hänger fahren, egal wie hoch das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ist.

Aber: Wenn der Hänger mehr als 750kg wiegt, darf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges 3500kg nicht übersteigen. In dem Fall hier hast du bereits ein zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges von 2400 kg. Würdest du jetzt den 1500kg-Anhänger dran hängen, wäre das Gesamtgewicht des Zuges bei 3900kg. Beim 1200kg-Hänger wäre das zul.GG. bei 3600kg, also immernoch zu schwer für den Führerschein der Klasse B.

Nur bei dem 1000kg-Anhänger überschreitet das zul. GG des Zuges nicht die 3,5 Tonnen. Deswegen ist nur die letzte Antwort richtig. Die zulässige Anhängelast des Autos spielt bei der Frage keine Rolle, da es explizit um die Führerscheinklasse B geht.

XZarakiXxx 
Fragesteller
 08.08.2015, 23:03

jetzt ergibts sinn, danköö :)

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Wie "Endschrei" schon kommentierte ..

Entscheidend ist die Summe der zulässigen Gesamtmassen. Diese darf max 3500kg betragen.

Demnach ist 1000kg richtig.

Mit dem 1200kg Anhänger wärest Du bei 3600kg und mit dem 1500kg bei 3900kg, weil das auto 2400kg hat.

Du mußt also immer die beiden zulässigen Gesamtmassen addieren, ist die Summe größer als 3500kg, benötigst Du Klasse BE.

Ausnahme ! Ein Anhänger von max 750kg zul Gesamtmasse, den darfst Du immer fahren, auch wenn das Zugfahrzeug schon 3500kg zul. Gesamtgewicht hätte.

XZarakiXxx 
Fragesteller
 08.08.2015, 23:02

yea, danke dir =)

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Leermasse und Gesamtmasse sind egal. Das soll nur irreführen. Maßgeblich ist die Gewichtsangabe für den Hänger, die in der Zulassungsbescheinigung steht. In diesem Fall wäre 1500 kg richtig und auch 1000kg, da das ja weniger ist und Du max. 1500kg anhängen darfst.

verreisterNutzer  08.08.2015, 22:52

Falsch. Das zulässige Gesamtgewicht des Zuges läge bei dem 1500kg-Hänger bei 3,9 Tonnen. Damit darf das Gespann nicht mehr mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden.

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XZarakiXxx 
Fragesteller
 09.08.2015, 10:31
@AlderMoo

überhaupt kein Problem! Hast mir trzd damit geholfen. danke dir =)

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