Blitzer Fragebogen?


15.05.2021, 13:04

Wenn ich das Austellungsdatum nehmen würde, befände ich mich nämlich noch in der Probezeit, was nicht sein kann. Bin etwas irritiert.

3 Antworten

Also ich lese klar und deutlich: Der Tag der Ausstellung wird abverlangt, und der steht im Führerschein.

Probezeit hat aber doch etwas mit der Fahrerlaiubnis zu tun, doch nichts mit dem Führerschein, oder hat sich da etwas geändert?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
22Leo 
Fragesteller
 15.05.2021, 15:34

Es stehen beide Daten auf dem Führerschein.

Den vorläufigen Führerschein (Blatt Papier) habe ich an dem Tag des Bestehens erhalten und durfte ab dann fahren.

Den „richtigen“ Führerschein (Plastikkarte) habe ich irgendwann nach 6 Monaten mal abgeholt. Und das Abhol- Datum steht auch auf den Führerschein als „Ausstellungsdatum“.

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Das Ausstellungsdatum. Denn es kommt ja darauf an, ob du noch in der Probezeit bist. Und ohne den Führerschein bereits gehabt zu haben, kann deine Probezeit ja nicht angefangen haben.

22Leo 
Fragesteller
 15.05.2021, 13:11

Aber warum? Ich bin doch schon die ganze Zeit davor alleine gefahren?

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T3Fahrer  15.05.2021, 13:19
@22Leo

Während du gefahren bist, musst du doch irgendeine Art von Führerschein bereits gehabt haben. Und dann würde ich das allererste Ausstellungsdatum angeben.

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Amalia95  15.05.2021, 13:11

Mit 18 bekommt man ja erst den richtigen Führerschein.

Mit 17 darf man aber schon begleitet fahren.

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EddiR  15.05.2021, 14:07
@Amalia95

Und ab da beginnt doch auch die PZ! Oder nicht?

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Das Ausstellungsdatum.

22Leo 
Fragesteller
 15.05.2021, 13:12

Obwohl ich die ganzen Monate davor schon mit einem vorläufigen Führerschein gefahren bin?

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Bitterkraut  15.05.2021, 13:14
@22Leo

Dann frag bei der Behörde nach. Oder schreib das in das Textfeld.

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