Frage zur Nachprüfung: Wie viele Nachprüfungen muss man machen?

2 Antworten

Ist lange her, meine Schulzeit. Nach meiner Erinnerung war das so:

1. Man muss überhaupt keine Nachprüfung machen, man kann / darf. Man kann aber eben auch einfach akzeptieren, dass es nicht gereicht hat und das Jahr wiederholen.

2. Man kann maximal zwei Nachprüfungen machen (da bin ich mir aber nicht sicher, es könnte sogar nur eine zulässig sein). Das heißt, man kann maximal zwei seiner Noten (vielleicht sogar nur eine) verbessern - wenn dann immer noch zu viele mangelhafte Leistungen hat, kann man es auch gleich sein lassen....

Aber, wie gesagt, das ist meine Erinnerung von vor 40 Jahren, mag sein, dass sich da was geändert hat.

Wie eine Nachprüfung abläuft, weiß ich nicht, ich brauchte zum Glück nie eine ;-)

Ich bin auch aus der Schule. Habe aber damals nachprüfen lassen.

Die Nachprüfung wird dir ermöglicht - nicht verpflichtet, wenn du durch sie versetzt werden würdest. Es muss durch eine Verbesserung um eine Notenstufe die Versetzung zulässig werden.

Du wurdest damals (GY, NRW) versetzt, wenn du keine Sechs und höchstens eine Fünf hattest.Entsprechend konntest du eine oder zwei Nachprüfungen absolvieren, wenn du eine Sechs oder zwei Fünfen hattest.

Hattest du aber noch mehr, etwa zwei Sechsen oder drei Fünfen, war keine NP zulässig.