Frage zur Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?

2 Antworten

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird vom BMAS festgelegt.

Für die Berechnung legt der Arbeitgeber das Sozialversicherungspflichtige Entgelt zugrunde.

Brutto-Arbeitseinkommen muß nicht unbedingt gleich dem Steuerbrutto oder SV-Brutto sein.

Regelungen zu diversen Lohnarten siehe z. B.:

https://www.lohn-info.de/lohnarten.html

Das Bruttojahresentgelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition
AveTropin 
Fragesteller
 10.01.2024, 09:29

was heißt das? Also ist das denn der Gesamtbrutto? Oder Steuerbrutto?

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