Foto von anderer Person ohne Kopf/Gesicht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als Laie kann ich Dir keine verbindliche Antwort geben.

Vielleicht gibt es aber keine juristische eindeutige Antwort?

Sondern eher eine Frage der Umgangsformen (Höflichkeit)?

Aber man kann die Sache ja praktisch sehen:

"Wo kein Richter, da kein Henker".

Wenn die (mit-)fotgrafierte Person von Ort von der Aufnahme nichts mitbekommt, wird sie Dich vermutlich nie belangen können, denn:

  1. Du müsstest zunächst das Foto veröffentlichen.
  2. Die Person müsste (zufälligerweise) auf Dein veröffentlichtes Foto stoßen.
  3. Dann müsste sie überhaupt bemerken, dass sie auf dem Foto ist (z.B. durch auffällige Kleidung).
  4. Und sich dann müsste sie sich auch noch ernsthaft daran stören, obwohl sie ohnehin persönlich nicht erkennbar ist.
  5. Erst dann könnte sie dich ggf. zum Löschen auffordern.

Dann ist es für Dich eine Ermessensfrage, ob Du freiwillig nachgibst und das Foto entfernst (oder die Person mittels Nachbearbeitung aus dem Bild entfernst bzw unkenntlich machst). Oder Du lässt es darauf ankommen und forderst sie auf, erstmal zu beweisen dass sie die unerkennbare Person ist.

Bei der Aufnahme vor Ort hängt es von der Situation ab. Ist derjenige weit weg oder nahe d.h. ist derjenige klein (und geht im Bildinhalt sozusagen unter) oder ist derjenige nah und damit "groß im Vordergrund)?

Ich würde niemals ungefragt eine fremde Person absichtlich fotografieren.

Bei mir ist es eher so, dass Leute bei mir nur dann für mich unerwünscht ins Bild geraten, wenn sie "im Weg stehen" (z.B. vor einer Sehenswürdigkeit). Und dann ist es mir sogar lieber, wenn mich die Person anspricht. Denn dann würde ich klarstellen, dass ich sie garnicht fotografieren will sondern dass sie eigentlich im Weg ist. Vielleicht geht sie dann weg....

Und wenn die Person (oder ganz viele Personen) weit weg und damit praktisch unerkennbar sind, kann man sie sowieso nicht erkennen - und sie wird auch garnicht bemerken, dass sie fotografiert wird.

Fazit: Ich lasse mich da immer abhängig von der Situation von meinem Bauchgefühl anleiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Recht am eigenen Bild gilt ja nur für die Veröffentlichung des Bildes. Fotografieren darf man fast alles, aber veröffentlichen nicht. Also, ich denke nicht dass sie dazu berechtigt ist.

-Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege

Woher ich das weiß:Hobby – Ich fotografiere und filme gerne