Fortbildungen, Rettungssanitäter und Notfallsanitäter - Ausbildung?

2 Antworten

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Hi,

Wie sieht es hierbei aus bei der 30 Stunden Fortbildung für Rettungssanitäter zur Erhalt der Qualifikation?

Eine Fortbildungspflicht greift grundsätzlich erst nach abgeschlossener Ausbildung, nicht während der Ausbildung.

Aus der Praxis

Mit Beginn der Notfallsanitäterausbildung bist Du schlichtweg "Auszubildende", unabhängig von einer vorher erworbenen rettungsdienstlichen Qualifikation - und die praktischen Einsätze sind damit schon vom NotSanG und der NotSan-APrV geregelt, welche keine Fortbildung während der Ausbildung vorsehen.

Im Übrigen gibt es keinen "Verfall" der Qualifikation zum Rettungssanitäter - weder das RettG NRW noch die RettSan-APO NRW sehen dies vor - man darf lediglich nicht mehr als Rettungssanitäter eingesetzt werden, wenn die Fortbildungspflicht nicht erfüllt ist. Das lässt sich allerdings durch schlichte Teilnahme an einer FoBi vollumfänglich lösen.

Da der Einsatz im Rahmen der Ausbildung entsprechend der bundesrechtlichen Regelungen erfolgt, wäre dies hier irrelevant.

Muss ich aufgrund der Ausbildung die im September startet keine Fortbildungsstunden zum Erhalt des Rettungssanitäters machen?

Korrekt.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent
Von Experte SaniOnTheRoad bestätigt

Die Pflichtfortbildung entfällt. Das ist zumindest mein Wissensstand, begründet aus eigener Erfahrung (ich habe letztes Jahr den EP1 besucht) und leitet sich aus diesem Dokument ab:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2129&bes_id=47287&val=47287&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=

Zitat:

Die Fortbildungspflicht beginnt erstmalig in dem nach Abschluss der Ausbildung folgendem Jahr und ist danach jährlich zu absolvieren. Darüberhinausgehend können Abweichungen festgelegt werden, zum Beispiel für Berufsanfänger oder Anpassungs-, beziehungsweise Verwendungsqualifizierungen. Gleiches gilt für die anlassbezogene Aufnahme besonderer Themen in die Fortbildung, soweit diese einen engen rettungsdienstlichen Bezug haben oder von besonderem Interesse für die rettungsdienstliche Tätigkeit sind.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung