Flug aus gegebenem Anlass storniert. Welche Ansprüche habe ich?

5 Antworten

Es gibt mittlerweile eine Reisewarnung vom auswärtigen Amt. Diese macht es sehr viel einfacher den Preis zurück zu fordern. Inwieweit die Fluggeselschaft den Flug umbuchen kann ( Das Geld bleibt bei uns und sie fliegen später), kann dir die Verbraucherzentrale in jeder größeren Stadt kostenlos genau darlegen.

Hallo,

Sie geben an, dass der Hinflug aufgrund der derzeitigen Krise storniert wurde. Infolgedessen sind Sie von Ihrer Pflicht zur Zahlung des Reisepreises freigeworden. Sie können daher den gesamten Flugpreis unabhängig von den Tarifkonditionen erstattet verlangen.

Ich empfehle Ihnen, sich schriftlich mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen und unter Fristsetzung die Erstattung des Flugpreises einzufordern.

Sie können alternativ natürlich die Fluggesellschaft mit der Bitte kontaktieren, die Buchung abzuändern. Vorzugswürdig erscheint mir angesichts der herrschenden Unsicherheit jedoch die Option, sich den gesamten Geldbetrag erstatten zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt - wenn die Lage sich beruhigt hat - eine neue Buchung vorzunehmen.

Questioner1988 
Fragesteller
 25.03.2020, 12:24

Herzlichen Dank! Welche Fristsetzung sollte ich üblicherweise machen, wenn ich die Rückerstattung beantrage?

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NoLies  25.03.2020, 12:29

Das ist falsch. Wenn du keine Ahnung hast, schreib doch bitte keine falschen Antworten.

Wenn die Airline einen Alternativen Flug anbietet, muss sie garnichts zurückerstatten.

Auch muss die Airline nicht das Geld zurückerstatten sondern kann zb. einen Gutschein aushändigen bzw. kostenfreie Umbuchungen anbieten wie es die meisten Airlines im Moment regeln.

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tinalisatina  25.03.2020, 14:52
@NoLies

Oje, NoLies ist wieder aktiv. Wär mal interessant, mit welchem § des BGB Du begründen willst, dass ein Flug, der von einer Fluglinie storniert wurde, nur als alternativer Flug angeboten werden kann. (Abgesehen davon hat der OP auch nicht von einem alternativen Flug erzählt.) Ebenso bullshit ist die Behauptung, dass die Airline Gutscheine ausstellen darf.

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NoLies  25.03.2020, 15:14
@tinalisatina

Du möchtest hier wohl wieder Kindergarten veranstalten. Neid ist keine schöne Eigenschaft, es ist traurig wie du immer wieder versuchst hier bestimmte Personen runterzumachen.

Erster Fehler: hier greift nicht das BGB sondern die EU Fluggastrechte Verordnung.

So nun zu der eigentlichen Frage: Corona ist ein Aussergewöhnlicher Zustand.

Bei einem Aussergwöhnlichem Zustand gilt folgendes:

(3 )Ein ausführendes Luftfahrt unternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten,wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außer-gewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmenergriffen worden wären

(12) Das Ärgernis und die Unannehmlichkeiten, die denFluggästen durch die Annullierung von Flügen entstehen,sollten ebenfalls verringert werden. Dies sollte dadurcherreicht werden, dass die Luftfahrtunternehmen veran-lasst werden, die Fluggäste vor der planmäßigen Abflug-zeit über Annullierungen zu unterrichten und ihnendarüber hinaus eine zumutbare anderweitige Beförderung anzubieten, so dass die Fluggäste umdisponierenkönnen. Andernfalls sollten die Luftfahrtunternehmenden Fluggästen einen Ausgleich leisten und auch eineangemessene Betreuung anbieten, es sei denn, die Annulierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wennalle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Quelle: EU Fluggastrechte Verordnung.

Und doch, die Airlines stellen Gutscheine aus. Beispiele: Swiss, Emirates, uvm.

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tinalisatina  25.03.2020, 16:35
@NoLies

Lass es Dir von jemanden erklären. Bitte. Und dass Swiss und Emirates das tun ist super. Mein Nachbar fährt zu schnell. Darf man das dann jetzt?

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NoLies  25.03.2020, 19:15
@tinalisatina

Wieder versuchst du mich runterzumachen während ich die eindeutig gezeigt habe, dass ich Recht habe. Wenn du dies nicht akzeptieren willst ist das dein Problem. Ich habe dir die entsprechenden Gesetzes Regelungen gezeigt, und damit bewiesen, dass die Airlines völlig im Recht sind.

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tinalisatina  26.03.2020, 08:34
@NoLies

Vorab. Auf Dein umfassendes Halbwissen ist wirklich niemand neidisch. Auch nicht darauf, dass du irgendwelche Paragraphen dahersagst, von den Du leider keine Ahnung hast, was sie bedeuten. Deshalb hatte ich ja die BITTE an Dich, dass Du es Dir erklären lässt. Es geht nicht darum jemanden „runterzumachen“. Es geht hier in diesem Forum darum, anderen eine möglichst fundierte Auskunft zu ihrer Frage zu geben.

Der Versuch, den Sachverhalt auch für Dich verständlich zu machen: Wird ein Flug annulliert, dann hat der Fluggast (wenn noch kein Teilflug angetreten wurde) das Recht, den Flugpreis erstattet zu bekommen. Das ergibt sich aus den EU Fluggastrechten ebenso wie aus dem BGB, die bei einem in Deutschland geschlossenen Vertrag zum Tragen kämen, wenn man klagen wollte/müsste.

(Er könnte auch auf eine anderweitige Beförderung zum Zielort bestehen, aber das ist ein anderes, noch komplizierteres Thema und zurzeit sowieso nicht aktuell.)

So, jetzt wird’s spannend:

Darüber hinaus haben die Fluggäste Anspruch auf Ausgleichsleistungen (Art. 5 Abs. 1 c i. V. m. Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004). Diese Ausgleichsleistung ist eine zusätzliche pauschale Entschädigung, abhängig von der Flugstrecke. Nach dem Montrealer Übereinkommen (Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004) ist die Fluggesellschaft zu dieser Ausgleichszahlung nicht verpflichtet,  wenn das Problem auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht und die Flugunregelmäßigkeit sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden lässt. Das tut es in Zeiten von Corona zugegeben. Aber das bezieht sich nur auf die Ausgleichszahlung, wie Du selbst schreibst.

Nur hast Du leider nicht verstanden, was die Ausgleichszahlung ist, deshalb, wie oben und im anderen Kommentar empfohlen – lass es Dir erklären. Mir glaubst Du ja eh nicht und gibst nur trotzige Kommentare, wenn man Dich korrigiert. 

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NoLies  26.03.2020, 10:17
@tinalisatina

Du zitierst hier sachen die du nichtmal selber verstehst. Und wo du deine Quellen her hast, weiss ich auch nicht. Denn das sind definitiv nicht die Original Gesetzestexte die ich oben Zitiert habe.

Anscheinend hast du meinen Kommentar immernoch nicht verstanden, nochmal: wenn die Airline eine Ersatzbeförderung anbietet muss sie nicht für den Ticketpreis aufkommen! Nur wenn der Flug absolut nichtmehr möglich ist, dann schon. "Sollte der Flug wegen Corona abgesagt werden, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen den Ticketpreis zu erstatten, eine Ersatzbeförderung oder eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt anzubieten."

Und jetzt, geh weiter in deiner Traumwelt leben. Wenn es so einfach wäre, kannst du mir ja sicherlich das Geld für meine 5 bereits gebuchten Flüge zurückbekommen. Bei einem habe ich genau diese Situation: 1 Flug wurde gestrichen, der andere findet momentan noch statt. Eine rückerstattung bekomme ich nicht, nur die Option umzubuchen. Da nutzen dir diene Gesetzestexte (die mir im übrigem zustimmen) noch so wenig, wenn die Realität anders aussieht.

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tinalisatina  26.03.2020, 11:12
@NoLies
Du zitierst hier sachen die du nichtmal selber verstehst.

Aha, woher hast Du dieses einmalige Wissen.

Und wo du deine Quellen her hast, weiss ich auch nicht.

Nö, musst auch nicht wissen, würdest es auch nicht verstehen.

Denn das sind definitiv nicht die Original Gesetzestexte die ich oben Zitiert habe.

Ja, denn Du hast ja die der Ausgleichszahlungen zitiert. Die eben hier nicht relevant sind.

Anscheinend hast du meinen Kommentar immernoch nicht verstanden, nochmal:  wenn die Airline eine Ersatzbeförderung anbietet muss sie nicht für den Ticketpreis aufkommen!

Anscheinend hat Dir immer noch niemand erklärt, dass ein stornierter Flug keine Ersatzbeförderung enthalten kann.

Da nutzen dir diene Gesetzestexte (die mir im übrigem zustimmen) noch so wenig, wenn die Realität anders aussieht.

Dunkel ist der Worte Sinn. Er denken, dann schreiben. Und ansonsten gelten die Gesetze in der Realität schon.

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NoLies  12.05.2020, 09:07
@Topses

Was bringst du hier ein uraltes Thema wieder hervor?

Nochmal: dann kannst du gerne mit KLM, Avianca, Easyjet, Swiss und Airfrance diskutieren, damit sie mir meine Stornierten Flüge erstatten und nicht nur ein Voucher anbieten!

Denn das sind alles Flüge welche ich eigentlich nehmen sollte die aber nun wegen Corona storniert worden sind.

Theorie und Praxis sind hier (leider) zwei komplett verschiedene Dinge.

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Topses  12.05.2020, 12:25
@NoLies

Ich entschuldige ich aufrichtig und in aller Form, dass ich zuspät gesehen habe, dass das Thema schon älter war. SORRY!!!!!!

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allerdings wurde mein Flug - bislang nur der Hinflug, bald wohl auch der Rückflug - aufgrund der aktuellen Corona-Krise storniert. Welche Ansprüche besitze ich nun unabhängig von den Tarifkonditionen?

Wenn der Flug von der durchführenden Airline storniert wird, erhältst du dein Geld zurück. Ob SunExpress hier alternativ Gutscheine oder eine Umbuchung anbietet, musst du direkt mit der Airline klären (ich würde das eher nicht annehmen, weil die Tarifkonditionen zum Zeitpunkt X sicher nicht denen entsprechen werden, für die du ursprünglich gebucht hattest).

wende dich dorthin wo du gebucht hast, Flüge gecancelt aufgrund der aktuellen Lage, müsste der Betrag erstattet werden.

du darfst neu buchen