FLIESENLEGER pfuscht rum! Was ist ok? Was muss nachgebessert werden? Oder komplett neu?

Rechte Fugen zur Tür hin sind 4 bis 1 cm nach rechts versetzt, vor allem anfangs - (Renovierung, Maler, renovieren) Fliesenspiegel Fuge bricht ein - (Renovierung, Maler, renovieren) Sockelabstand Wand, kaum Kleber, muss das verfugt werden? - (Renovierung, Maler, renovieren) über dem Sockel noch Kleber an der Wand, muss der entfernt werden? - (Renovierung, Maler, renovieren)

6 Antworten

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Weiss gar nicht wo ich anfangen soll....grundsätzlich würde ich deine aufgewendeten Kosten ihm abziehen da dies so nicht vereinbart war. Danach kannst du die Mängel/ Probleme ihm zum Ausdruck bringen und geltend machen, durch einen Nachlass . Falls er keinen Nachlass zustimmt muss man ihm die Chance geben die Fehler soweit möglich zu beseitigen was vollkommen nicht mehr möglich ist Bodenfläche: bei 4 Sack für für 12qm kann man def sagen nicht ok wobei bis zum schaden alles ok ist. Man sagt pauschal 6-7qm/25kg dünnbettmörtel. Dein Herr, ich will ihn nicht Fliesenleger nennen, hätte spachteln müssen. Dies hätte er durch eine Untergrundprüfung feststellen müssen. Es kann nun sein das der Kleber extrem schrumpft da wo er viel zu dick ist und fliesen können sich lösen. Die Fügen sind ganz klar ein Mangel, auch wenn er meint es sei wild, wilde verbände haben auch regeln und da hat er gepennt, nur durch Nachlass regulierbar oder abriss in combo mit dem viel zu dicken Kleber eine Option. Sockel: die Fuge oberhalb wird immer. Mit Acryl durch den Maler geschlossen. Lose Sockel sind natürlich ein Mangel und bedürfen Nachlass oder Korrektur. Man kann natürlich mangelnde Kompetenz geltend machen wird aber schwer. Küchenspiegel: wenn ausdrücklich eine andere Höhe vereinbart war ist das ein Mangel , würde einen Abriss für beide Seiten ablehnen. Alles ist korrigierbar oder durch Nachlass zu begleichen. Die Fuge muss nachgefugt werden.

nur als Anmerkung auf bauseits gestelltes Material keine Garantie , so sagt man :(, wobei das schriftlich niedergelegt werden muss. Jedoch kann er sich da winden, in deinem Fall kann er Geld mitbringen wenn ich an deiner Stelle wäre. Der Preis im allgemeinen ist ok, wobei ich durch spachteln und das Material für Vorarbeiten ohne malerarbeiten über den 1200€ gelandet wäre und mängelfrei Vorfallem

Verhandelt es aus, denk dran geht nach 5,5jahren was kaputt ist die Garantie weg ;) du hast aber gerechtfertigte Gründe hier nahezu die Arbeit geschenkt zu bekommen

scado666  05.01.2015, 05:46

Aso alles nach dem ausfugen zum Ausdruck bringen, sonst wird er es nicht mehr fertigstellen ;)

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scado666  27.01.2015, 18:02

Danke schön

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Auf Deine "Frage" sind wohl mehrere Antworten denkbar. Aber - ohne Ortstermin dürfte sich eigentlich kein Mensch dazu äußern. Auch als Gutachter mit zig ähnlichen Objekten muß ich ich mich hier erst einmal zurück halten.

Warum?

  • Meinst Du, daß man auf der Grundlage der vier Bilder das von Dir gestellte Material, die erforderliche und andererseits erbrachte Leistung korrekt kalkulieren kann?

  • Kann man vom Bild her schon beurteilen, wie stabil oder uneben der alte Boden war?

  • Wieviel sollte an den Wänden ausgeglichen werden, welche Maßabweichungen waren vorhanden?

Was wurde genau vereinbart (das ist so ein Text mit zwei Unterschriften!), oder gibt es ein bestätigtes Angebot?

Da war wieder mal ein Alleskönner unterwegs, der den Auftraggebern jetzt die Sorgen macht. Wofür gibt es Meisterbetriebe und gelernte Fliesenleger. ( Ist natürlich auch keine hundertprozentige Garantie) Seit dem Wegfall der Meisterprüfung im Fliesenlegergewerbe ist die Zahl der angemeldeten Betriebe von ca. 12000 auf ca. 65000 angestiegen. Davon sicherlich viele "Kann ich auch" Betriebe. Aber dafür haben die Gutachter jede Menge zu tun.

Ich hoffe du hast die Rechnung noch nicht bezahlt ! Das war kein Meisterbetrieb oder ? Wende dich im zweifelfall an die Innung dort gibt es Sachverständige ! Mfg. Grotten schlechte Arbeit ! Macht jeder Heimwerker besser !

Ellisdi 
Fragesteller
 04.01.2015, 20:23

Hi!

Es ist noch nichts bezahlt, er kommt Dienstag nochmal um den Boden zu verfugen... Es ist ein Raumaustatter und Bautenschutz Betrieb.

Fliesenleger hat er nicht gelernt, seine Referenzen:

  • Langjährige Berufserfahrung im elterlichen Betrieb als Maler/Raumausstatter

  • Meine Ausbildung begann 1994 als Mauerer/Verputzer

  • Weiterbildung zum Bodenleger

In wie weit, darf er dann überhaupt Fliesen verlegen?

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schoschi06  04.01.2015, 20:33
@Ellisdi

Fliesen legen darf jeder ! Unterliegt keinen Sicherheitsvorschriften wie bei elektrik,Gas u.Wasser ! Alle Mängel beanstanden ! Preis neu verhandeln ,abzüglich deiner eh schon geleisteten Ausgaben ! Oder mit Klage drohen ! Bis zur einigung nichts bezahlen ! Und nicht drohen lassen ! Mfg. Und viel Erfolg

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