Fit X Vertragsstrafe?

2 Antworten

Der Straftatbestand des Betruges ist gegeben, wenn die Täuschung hier Identitätstäuschung bewusst geschieht, sogenannte Irreführung.

Dein Vater hat dich nicht dazu angestiftet sodass ihn keine Schuld oder Mitschuld trifft (allerdings kenn ich nicht die Beweislast ob also dein Vater beweisen müsste dass er dich eben nicht dazu angestiftet hat). Firmen können in ihre AGB auch Scheisse reinschreiben und Strafen die höher sind als der tatsächliche Schäden, das ist aber nicht immer haltbar (Rechtschutzversicherung fragen) wobei es ja auch in die Richtung Schwarzfahren geht wo auch nicht der busticket Preis nur nachgezahlt werden muss sondern eine Strafe obendrauf.

In manchen Fällen gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" aber bei Unwissenheit gilt es zumindest nicht als betrug.

Ich finde es darüber hinaus blöd eine Mitgliedskarte nicht innerfamiliär benutzen zu dürfen (Übertragbarkeit an dritte) dass ist ja noch Mal was anderes als ob du jetzt einen Freund diese Karte gegeben hättest und er dir 5€ für den "gratis"Trainingstag gegeben hätte der für Nichtmitglieder sonst beispielsweise 20€ gekostet hätte.

Würde auf die AGB bei Vertragsabschluss hingewiesen dass die unter dem Link XYZ im Internet einsehbar seien oder stehen sie gar auf der Rückseite des Vertrags. Sie gelten nicht wenn nicht drauf hingewiesen wurde bei Vertragsabschluss und werden erst welche nach Abschluss erstellt kann dein Vater aus dem Vertrag aussteigen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Allgemein nützliche Themengebiete
Leon49134 
Fragesteller
 13.07.2021, 19:32

Danke, können sie also uns eine Strafe von 200,00€ geben? Ich wusste es ja nicht und mein Vater war halt zu dem Zeitpunkt als ich die Karte genommen habe nicht zuhause deshalb wusste er davon nichts.

z.B. ich finde eine Mitgliedskarte auf dem Boden und gehe damit ins Studio und werde dabei erwischt und ich sage das ist der und der. Bekommt der Person X einfach eine Strafe von 200€ und sein Vertrag gegenüber Fit X haftet

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Warum bist du nicht einfach wieder abgehauen als die Karte nicht ging?

Schuldhaft bedeutet nicht, dass dein Vater dir die Karte zum missbräuchlichen verwenden überlassen hat.

Schuldhaft könnte er sich auch verhalten haben, wenn er es in fahrlässiger oder grob fahrlässiger Weise zugelassen hätte, dass es dir sehr einfach gemacht wurde, die Karte in deinen Besitz zu bringen, wohlwolwissend, dass die Möglichkeit besteht, dass ein Missbrauch zumindest mal im Bereich des möglichen liegt.

Sogesehen entsteht ein wirtschaftlicher Schaden für das „Gym“ weil sogesehen ein ganzer Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt wird und eine Leistung trotzdem angeboten wird. Dein Vater würde nur den halben Beitrag zahlen und das Studio damit betrügen. Das ist auch gleichzeitig ein Betrug gegenüber den anderen dort Sporttreibenden.

Das ist nicht in Ordnung. Eine Vertragsstrafe von 200 Euro ist dafür absolut angemessen.

Leon49134 
Fragesteller
 13.07.2021, 19:08

Wär ich abgehauen hätten die doch vllt die Polizei gerufen oder in den System wär zu sehen welche Karte gerade dran war

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Stickinho  13.07.2021, 19:10
@Leon49134

Nee, ich habe mich gefragt warum du nicht einfach wieder gegangen bist als du gemerkt hast, dass die Karte nicht ging. Da steht doch keiner sofort neben dir.

Aber ist ja jetzt sowieso passiert.

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Leon49134 
Fragesteller
 13.07.2021, 19:13
@Stickinho

Ich wurde nach vorne gerufen, weil sie im System erfahren hat das etwas mit der Karte nicht stimmt

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