Feuerwerk mit P1?

3 Antworten

Dazu kommt der Versand, in der Regel verschicken Shops aus Polen ihre Ware nicht als Gefahrgut. Das ist aus gutem Grund illegal. Ich rate eindringlich davon ab, dort Feuerwerk zu bestellen!

1.4 ist die Einordnung in eine Gefahrgut Gruppe und hat mit Versand nichts zu tun. Alle P1 aus Polen sind in die Gruppe 1.1-1.3 eingeordnet. Außerdem haben sie keine Lagergruppen Zuordnung für Deutschland. Heißt sie fallen automatisch in die 1.1 und du darfst maximal eine Menge von 1 kg NEM aufbewahren, das sind z.b 100 Stück dumbum 5G mit je 5g bks. Der Missbrauch als Feuerwerk ist untersagt, denn P1 schallerzeuger dienen ausschließlich der Tierabwehr.

Die meisten P1 Produkte in Deutschland haben keine Lagergruppenzuordnung d. h. sie sind dann automatisch 1.1 G.


Gondlerbend71  15.08.2019, 14:33

Dazu kommt der Versand, in der Regel verschicken Shops aus Polen ihre Ware nicht als Gefahrgut, was illegal ist. Ich kann davon nur abraten, dort zu bestellen!

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