Feuermelder?m?

6 Antworten

Hi.

im Regelfall sind die Brandmeldeanlagen von Schulen, Krankenhäusern etc. so geschaltet, dass eine automatische oder manuelle Auslösung direkt bei der zuständigen Feuerwehrleitstelle/Integrierten Leitstelle aufläuft - und somit einen Einsatz auslöst.

Lediglich bei größeren (Industrie)Betrieben laufen die Brandmeldeanlagen zunächst bei der Werkfeuerwehr auf.

Wie meine Vorredner schon gesagt haben - der Missbrauch ist strafbar (§ 145 StGB) und führt neben Geld- oder Haftstrafe auch dazu, dass der Verursacher die Kosten des Einsatzes tragen muss. Das ist problemlos ein vierstelliger Betrag.

LG

Hallo Badboy808m,

das kommt ganz darauf an... das, was Du meinst, sind sogenannte Druckknopfmelder. Die gibt es in unterschiedlichen Farben und mit unterschiedlichen Funktionen.

Im Allgemeinen ist es so, dass rote Handfeuermelder, also Druckknopfmelder mit einem roten Gehäuse, einen Alarm in der Brandmeldezentrale (BMZ) des Gebäudes aus. Was dann passiert, dass hängt ganz davon ab, was in der BMZ programmiert ist. Manchmal leitet die BMZ eine Melderauslösung direkt an die Einsatzleitstelle der Feuerwehr weiter. In anderen Fällen läuft der Alarm bei einem Sicherheitsdienst auf, der dann zunächst versucht, die Betreiber oder Objektverantwortlichen telefonisch zu erreichen, um so möglichst einen Fehlalarm auszuschließen. Wenn das Gebäude beispielsweise über eine Pförtnerei oder einen internen Objektschutz verfügt, dann läuft der Alarm ggfs. auch erst hier auf.

Blaue Handfeuermelder lösen in der Regel lediglich einen internen Alarm im Gebäude aus, den sogenannten Hausalarm. D.h., der Melder ist nicht auf eine BMZ aufgeschaltet, sondern er ist lediglich mit anderen Meldern sowie akustischen Warneinrichtungen im Gebäude vernetzt.

Druckknopfmelder können aber auch ganz andere Farben (z.B. gelb, grau, weiß usw.) haben und mit ganz anderen Funktionen belegt sein. Sie werden beispielsweise als CO2-Auslöseeinrichtungen (Löschmittel z.B. in Maschinen oder Serverräumen) genutzt, für die Öffnung von Fenstern und/oder Abluftöffnungen zur Entrauchung eines Gebäudes im Brandfall ("Rauchabzug") usw.
Solche Melder sollten aber in der Regel entsprechend beschriftet sein.

Was die roten Brandmelder betrifft: In öffentlichen Gebäuden wie z.B. Schulen dürfte es in aller Regel eine BMZ geben, die den Notruf automatisch an die Feuerwehrleitstelle weiterleitet. Denn sollte es tatsächlich brennen, dann sind eine große Anzahl an Menschen, vor allem Kindern/Jugendlichen, in Gefahr. Da bleibt dann meist keine Zeit, um die Alarmauslösung erst durch Objektverantwortliche oder einen Sicherheitsdienst auf Real- oder Fehlalarm überprüfen zu lassen, weshalb der Weg der direkten Alarmierung gewählt wird.

Aufgrund der großen Anzahl an mutmaßlich gefährdeten Personen wird bei einer Schule dann auch gleich ein Großaufgebot an Rettungskräften entsendet... Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei.

Entsprechend hohe Kosten entstehen durch diesen Einsatz, der bei einer mutwillig falschen Auslösung durch den Verursacher zu zahlen ist. Deshalb würde ich da absolut die Finger von lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Das Signal geht zur Brandmeldestation in der Schule, die automatisch einen Notruf bei der Feuerwehr veranlasst.

Es wird alles Alarmiert was mit Blaulicht fährt , Feuerwehr min. 1 kompletter Löschzug , Krankenwagen ( mehrrere ) , Polizei ect. , der Spass kann zig Tausend € kosten !

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Stossgebet  04.12.2019, 08:12

Das ist so nicht korrekt. Die alarmierten Mittel hängen von der örtlichen AAO ab. Eine BMA bei mir im Ort wird z.B. in der Regel ohne Rettungsdienst angefahren, soweit keine Hinweise auf Menschenleben in Gefahr vorliegen.

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Das kommt drauf an. Es kann beides passieren, oder aber beim Pförtner/Hausmeister kommt ein stiller Alarm und er macht alles weitere.

Fehlalarme kosten z.T. mehrere Tausend Euro, die dürfen die Eltern des Schülers zahlen, der ihn ausgelöst hat.

RedPanther  03.12.2019, 17:32

Fehlalarme sind Fehlfunktionen automatischer Rauchmelder oder auch "Anrufer glaubte an einen Notfall, stellte sich aber als harmlos heraus". Hierbei wird niemand belangt, denn es hat sich niemand eines Fehlverhaltens schuldig gemacht. Es liegt in der Natur der "lieber einmal zu oft angerufen"-Philosophie, dass es auch mal einen Fehlalarm gibt.

Das, was du im unteren Absatz meinst, ist der Missbrauch des Notrufs, auch als "böswillige Alarmierung" bekannt. Das ist, wenn der Hilferufende weiß, dass kein Notfall vorliegt.

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