Feueralarm kosten?

7 Antworten

Grundsätzlich sind Einsätze der Feuerwehr kostenlos. Die Feuerwehrgesetze der Bundesländer geben den Kommunen, also den Städten und Gemeinden aber die Möglichkeit, für bestimmte Einsätze ihrer Feuerwehr Gebühren zu verlangen.

Das sind dann in der Regel Einsätze, die vorsätzlich hervorgerufen wurden (Brandstiftung oder vorsätzliche Fehlalarmierung), Fehlalarme, die durch automatische Brandmeldeanlagen hervorgerufen wurden, Einsätze rund um Straßen-, Luft-, Schienen- und Wasserfahrzeuge (hier tritt dann die Haftpflichtversicherung ein) bzw. Einsätze, für die die Feuerwehr nicht primär zuständig ist (Ölspuren, Türöffnungen, Katze im Baum usw.).

Ob eine Kommune überhaupt Gebühren verlangen kann hängt wie gesagt davon ab, ob sie eine entsprechende Gebührensatzung erlassen hat. Wenn nicht, dann kann sie auch keine Gebühren verlangen. Wenn doch, dann findet sich in dieser Kommunalsatzung auch der Umfang der Gebühren. Hier gibt es meist Pauschalbeträge für eingesetzte Fahrzeuge und Personal pro angefangene halbe oder ganze Stunde.

Ob der von Die genannte Einsatz nun berechnet wird hängt letztendlich auch davon ab, wie die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter die Lage einschätzen. Wurde das Deo direkt und vorsätzlich in den Rauchmelder gesprüht, dann würde ich das schon als vorsätzliche Alarmauslösung ansehen - vor allem, da es sich um 12. Klässler handelt, von denen man schon eine gewisse geistige Reife erwarten sollte.
Die Höhe hängt dann von der Satzung ab. Bei einer Schule zur Schulzeit dürfte das Aufgebot an Feuerwehr und Rettungsdienst allerdings deutlich höher sein als bei einem anderen Objekt. So ein Einsatz kann dann durchaus im nicht ganz unteren vierstelligen Bereich liegen.
Dazu kommt dann ggfs. noch eine Geldstrafe, zu der die Verursacher verurteilt werden können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
DeDorfDepp  14.02.2022, 16:52

Türöffnung... Personen/Menschenrettung sind doch unsere Aufgaben, wenn ich sehe das hinter der Tür eine bewusstlose Person liegt, ist doch Aufgabe der FW, ein Zugang zu schaffen.

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26Sammy112  14.02.2022, 18:05
@DeDorfDepp

Prinzipiell ja. Die Rechtslage ist hier leider recht unklar, da es sich streng genommen um eine Amtshilfe für den Rettungsdienst handelt und nicht primär um einen Feuerwehreinsatz. Und da gelten dann wieder andere Regeln...

Daher gibt es durchaus Kommunen, die für Türöffnungen einen Gebührenbescheid ausstellen. Der Großteil macht das aber nicht.

Siehe dazu auch hier:
https://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/tueroeffnung-feuerwehr-recht-43733

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DeDorfDepp  14.02.2022, 18:21
@26Sammy112

Okay, das halte ich irgendwie für unsinnig, ich als Feuerwehrler sehe dies für eine Selbstverständlichkeit. Wir hatten letztens einen Fall, eine Person in Wohnung (verschlossen), kann nicht aufstehen, die Nachbarin hatte durchs Fenster geschaut und ein Krampfanfall vermutet, wir waren innerhalb 3 Minuten da, weil wir da Vorstandsitzung hatten. Wir haben versucht auf uns aufmerksam zu machen, auf einmal steht die Person auf und will die Tür aufmachen, doch auf dem Weg klappt sie in sich zusammen und bewegt sich nicht. Das haben wir alle durchs Fenster gesehen, auf Grund der Situation, haben wir nunmal einfach die Tür mit dem Haligan Tool aufgeschlagen innerhalb von 10 Sekunden nach dem zusammenklappen der Person waren wir drin, die Tür war in dem Moment scheiß egal. Der Mann hatte kein Puls und keine Atmung, also haben wir direkt reanimiert. Der Rettungsdienst kam 3 Minuten später. Nach 5 Minuten hatte die Person wieder Herzschlag, hätten wir nicht so reagiert würde dieser 34 Jährige jetzt nicht mehr leben, er hatte es vorher mit dem Sport übertrieben...

Deswegen finde ich da die Rechtslage persönlich klar, nämlich helfen!

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26Sammy112  14.02.2022, 18:26
@DeDorfDepp
Deswegen finde ich da die Rechtslage persönlich klar, nämlich helfen!

Sehe ich genauso!
Und leider macht nicht alles, was nach Gesetz richtig ist, auch Sinn...

Von daher bin ich ganz glücklich, dass das bei uns hier auch (noch) kein Thema ist. Türöffnungseinsätze werden entweder nicht als Notfall eingestuft und nicht durchgeführt (sondern an den Schlossnotdienst verwiesen) oder eben als Notfall eingestuft und dann auch nicht berechnet.

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DeDorfDepp  14.02.2022, 18:33
@26Sammy112

Okay gut. Also Schlüsseldienst brauchen wir nicht spielen, wenn die Person vor der Tür steht, aber ein Notfall hinter der Tür, ist kein Thema.

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Naja, ein Brandmelderalarm ist ja nie geplant.

Einen genauen Betrag kann dir hier niemand nennen, da die Gebührenordnungen bei jeder Feuerwehr individuell aussieht. Ich kann dir hier mal eine Verlinken, als Beispiel:

https://www.bochum.de/C125830C0042AB74/vwContentByKey/N26R26RQ058HGILDE/$File/feuerwehr_satzung.pdf

Auf Seite 3 kannst du konkrete Zahlen erfahren.

Kostenpflichtig wird ein Fehlalarm bei Brandmeldeanlagen (über die eine Schule ja meistens verfügt), wenn diese öfter falsch auslösen, oder wenn der Alarm böswillig ausgelöst wurde. Dann kommt auf den Verursacher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen https://dejure.org/gesetze/StGB/145.html zu, woraus eine Geld- oder Haftstrafe resultieren kann und gegebenfalls auch weitere zivilrechtliche Forderungen (Schadenersatz, Schmerzensgeld, Auslagen Betroffener).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich kostet der was.

Erstmal bezahlt solche Einsätze immer die Allgemeinheit.

Sollte es wie in diesem Fall ein dummer Streich sein, dann können die Verursacher (die Kinder bzw. deren Eltern) aber auch zur Kasse gebeten werden.

Letztendlich hängt es von den genauen Umständen ab ob Kindern/Eltern haften oder nicht.

Kosten von wenigen hundert bis mehreren zehntausend Euro können da aber schnell entstehen.

Hallo SFB,

wenn ein Feueralarm in einer Schule ausgelöst wird, dann wird ein ganzer Feuerwehr-Zug alarmiert.

Das fängt so bei 2000 € an, mit viel Luft nach oben.

Wenn ein Schuldiger für den Fehlalarm gefunden werden kann, dann wird versucht bei ihm das Geld einzutreiben.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Wenn es mutwillig/absichtlich war ja, wenn es gebrannt hat oder sonstiges Nein. War es denn mit Absicht?

Woher ich das weiß:Hobby
SFB01 
Fragesteller
 14.02.2022, 16:28

Ja, 12 Klässler haben deo in den rauchmelder gesprüht

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Grauling0605  14.02.2022, 16:33
@SFB01

Von 18 Jährigen sollte man eigentlich mehr Reife erwarten...

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DeDorfDepp  14.02.2022, 16:47
@SFB01

Okay, das wird teuer, man sagt ca. 25 Euro pro Einsatzkraft und mindestens 150 Euro pro Fahrzeug, wenn es reicht...

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DeDorfDepp  14.02.2022, 16:49
@Grauling0605

Stimmt... Ich bin auch 18 und Metzger Lehrling, da habe ich besseres zu tun, aber wir haben auch öfter Feueralarm, was so doof ist, weil man wegen sowas dann seine Arbeit unterbrechen muss, dann durch die Ortschaft rasen muss, um festzustellen, dass es ein Fehlalarm war...

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