Falschparken im Parkhaus?

4 Antworten

Das lässt sich aus der Ferne schwer beantworten. Denn es hängt von den AGB des Betreibers ab. Die wichtigsten Passagen müssen ausgehängt sein, damit Benutzer sie einsehen können.

Ich durfte in meinem Umfeld mal 2 Extreme miterleben. Beim Bahnhofparking wurde uns eine Buße wegen fehlendem Parkschein ausgestellt, wobei zwischen Knölchen (mit angeblich erstellten Beweisfoto) und gezogenem Ticket 1:30 Minuten lag (zu unseren Ungunsten). Nach dem Einspruch haben wir nichts wieder gehört.

Das zweite betraf das Parkhaus eines Einkaufszentrums in der Schweiz, in dem man 3h kostenlos parken darf. Ein Kollege hat das Fahrzeug ohne Sondererlaubnis über Nacht stehen lassen. Er hatte einen Zettel dran, dass es beim Statthalteramt der Gemeinde angezeigt wird. Von der bekam er dann auch eine deftige Buße. An die Höhe erinnere ich mich nicht mehr.

und regelmäßig sind in gewissen Medien und Foren auch die Beschwerden, wenn auf den Parkplätzen von Supermärkten Knöllchen verteilt werden. Davon war ich aber noch nie betroffen ... Schau mal hier:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/knoellchen-auf-dem-supermarktparkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016

Steht gewiss in den dort aushängenden AGB.

Das ist ein Privatparkplatz. Die haben private Firmen zur Kontrolle angestellt. Du bezahlst laut Bussgeldkatalog plus eine gewisse Summe obendrauf. Genau steht das im Kleingedruckten an der Einfahrt. Normalerweise haben die Schranken welche sich nach dem Ziehen des Tickets öffnen.

genau DAS hättest am Aushang nachlesen können.

das Parkhaus ist in Privatbesitz so dass da auch die Strafen da festgelegt sind. die Stadtpolizei ist da außen vor.