Brief von Park trade europa ab aus stockholm bekommen. Bußgelder aus der Niederlande zwecks falsches Parkticket. Haben immer richtig bezahlt und nun das?

2 Antworten

Seit fast fünf Jahren gilt in Deutsch­land ein Rahmenbeschluss der Europäischen Union. Danach können ab einer Bagatell­grenze von 70 Euro ausländische Geld­strafen und -bußen in Deutsch­land voll­streckt werden. Das betrifft nicht nur Verkehrs­delikte, sondern zum Beispiel auch Geld­strafen, die europäische Gerichte in anderen Fällen verhängen. Voll­stre­cken heißt: Das Geld kann einge­trieben werden, wenn der Betroffene nicht freiwil­lig zahlt. Fast alle EU-Mitglieds­staaten haben den Rahmenbeschluss in nationales Recht umge­setzt – außer Griechen­land, Irland und Italien. Diese Länder können ihr Geld woanders nicht eintreiben.

Bekanntermaßen sind die Bußgelder in den Niederlanden deutlich höher, als in Deutschland. Ihr solltet euch erst einmal vergewissern, WER derjenige ist, der das Bußgeld eintreibt. Ist es keine niederländische Behörde, würde ich es NICHT zahlen.

DanielHeber 
Fragesteller
 28.02.2016, 14:06

Das Inkassounternehmen sitzt wohl in Düsseldorf. Habe das mal bei google eingegeben und dann kam auch ein Treffer. Können die mich in Deutschland dafür belangen was in der Niederlande passiert ist?

0
ollikanns  28.02.2016, 14:09
@DanielHeber

Du musst dir sicher sein, dass hinter dieser Sache eine niederländische Behörde steckt. Es kann nicht jeder Hinz und Kunz einfach Bußgelder verhängen und eintreiben. Ich wäre da äußerst vorsichtig. 

1

Musste mich selbst auch mal mit diesem Thema befassen... Das Unternehmen in Deutschland kann die Forderung zwar nicht im Wege der Zwangsvollstreckung eintreiben, allerdings sollte man sich sicher sein, die nächste Zeit nicht nach Holland fahren zu wollen. Denn in Holland kann die Forderung sofort beigetrieben werden, da es sich um eine Steuerforderung handelt. Die Verjährung bei diesen Forderung beträgt um die zwei Jahre…