Fallen Böller der Kategorie P1 auch unter das Verkaufsverbot?

4 Antworten

Nicht lange fragen....einfach probieren und bestellen......zur Not mal schauen ob was bzgl mit Schreckschusswaffe und Pyromunition geht.......zumindest haben das letztes Jahr viele Menschen genutzt.

Vermutlich nicht, aber da müssen wir auf die endgültige Formulierung warten.

Aber da P1 ja ganzjährig verkauft werden darf, könntest Du Dich vorher noch schnell eindecken. Sie haben es zwar jetzt bekanntgegeben, aber mit dem offiziellen und rechtskräftigen Beschluss warten sie bis kurz vor Silvester, damit keine Zeit mehr ist dagegen zu klagen.

Woher ich das weiß:Hobby – Langjähriges Hobby

Ich denke das Verkaufsverbot wird sich wie im letzten Jahr auf F2 beschränken. Es kann auch sein dass sie das Papier aus dem letzten Jahr 1:1 übernehmen.

Woher ich das weiß:Hobby – Bin ein Feuerwerknerd

Mit einer Schreckschusswaffe kann man auch Feuerwerk machen und letztes Jahr war der Verkauf - selbst vor Silvester- sogar ganz normal möglich.