Fallbeispiele?

2 Antworten

Du meinst Gesetz...

Am besten passt der § 15 BBiG:

 Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Kommt darauf an, wie lange die Berufsschule an diesem Tag dauert.

Bei kürzerer Dauer muss man durchaus vor oder nach der Schule noch in den Betrieb.

ChristianLE  14.06.2021, 13:30

Danach ggfs. ja, aber niemals vorher, wenn die Berufsschule vor um 09.00 Uhr beginnt.

0