Fahrschule macht zu. Anmelde Gebühr zurück?
Hallo Leute! Ich bin jetzt seid 3 Wochen in der Fahrschule angemeldet und hab meine 6 Stunden zurück. Heute bekomme ich einen Brief in dem steht das die Fahrschule aus gesundheitlichen Gründen schließt & hab deswegen die Bescheinigung von den bisherigen Std bekommen etc. jetzt muss ich mir natürlich eine neue Fahrschule suchen aber ich hab halt schon 130€ für die Anmeldung bezahlt, kann ich das Geld zurück verlangen zumindest ein Teil ? Weil ich bei der neuen Fahrschule ja auch wieder eine neue anmelde Gebühr bezahlen muss. Weiß das jemand ? Lg schönen Abend euch :)
4 Antworten
Also wenn ich richtig liege setzt sich die Anmelde Gebühr zusammen aus: dem Aufwand der Schule für die Anmeldung (Schreibkram) und den effektiven Gebühren die beim Tüv fällig sind, für Theorie und Praxis Prüfung.
Also sollte dir die neue Fahrschule keine weitere Anmelde Gebühr abnehmen, weil beim Tüv schon alles erledigt ist und sie keinen weiteren Aufwand mehr haben.
Für die Anmeldegebühr hat die Fahrschule ja noch nicht die volle Leistung erbracht. Du hast also einen Anspruch auf anteilige Erstattung.
Fordere sie einfach auf, 2/3 zu erstatten (SCHRIFTLICH !!)
Einfach fragen. Im Zweifel müsste man zivilrechtlich dagegen vorgehen, aber ich glaube kaum, dass sich das lohnen würde.
In den AGB ist geregelt wie viel Geld du zurück bekommen kannst. Frag nach .. meist gilt dieses hier: http://www.fahrlehrerverbaende.de/sixcms/media.php/2448/AGB_Stand_2009-07-02.1939121.pdf