Fahrschule macht zu. Anmelde Gebühr zurück?

4 Antworten

Also wenn ich richtig liege setzt sich die Anmelde Gebühr zusammen aus: dem Aufwand der Schule für die Anmeldung (Schreibkram) und den effektiven Gebühren die beim Tüv fällig sind, für Theorie und Praxis Prüfung.

Also sollte dir die neue Fahrschule keine weitere Anmelde Gebühr abnehmen, weil beim Tüv schon alles erledigt ist und sie keinen weiteren Aufwand mehr haben. 

Für die Anmeldegebühr hat die Fahrschule ja noch nicht die volle Leistung erbracht. Du hast also einen Anspruch auf anteilige Erstattung.

Fordere sie einfach auf, 2/3 zu erstatten (SCHRIFTLICH !!)

Einfach fragen. Im Zweifel müsste man zivilrechtlich dagegen vorgehen, aber ich glaube kaum, dass sich das lohnen würde.