Fahren ohne Fahrerlaubnis was droht Beifahrer?
Hallo zusammen ich bin leider ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug gefahren dies über eine Mietfirma folgende Frage der Beifahrer war darüber nicht informiert da ich ihn angelogen habe und gesagt habe einen Führerschein zu besitzen dies habe ich auch bereits der Gerichtshilfe so geäußert und meinem Anwalt auch droht trotzdem den Beifahrer eine Strafe Die Anmeldedaten zu dem mit Potal habe ich mir einfach genommen von ihm durch sein Passwort mir gedacht habe
7 Antworten
Strafbar kann sich außer dem Fahrer nur der Halter des Fahrzeugs machen, und das war dein Beifahrer anscheinend nicht.
§ 21 Absatz 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Der Grund, warum dein Beifahrer bestraft wird, ist recht simpel.
Du sagst hier, dass du SEINE Anmeldedaten herausgefunden hast und ER MIT DIR mitgefahren ist.
Die Mietfirma hat ja Autos mit einer Firmenbezeichnung drauf (oder drin). Ihm hätte spätestens beim Einsteigen einfallen sollen, dass dies ein Auto der Mietfirma ist, wo er auch das Mitgliedskonto hat. Außerdem fährt man ja nicht mit Leuten mit, die man nicht kennt. Also wusste er, dass du keinen Führerschein hast und hat es trotzdem zugelassen, dass du fährst.
Wenn du bei deiner Geschichte bleibst, wirst du neben Fahren ohne Fahrerlaubnis auch noch für Betrug bestraft, weil du dich ins Konto eines anderen „gehackt“ hast und Identitätsdiebstahl begangen hast.
Seid einfach ehrlich und hofft mal auf eine milde Bestrafung.
Deine Geschichte hört sich nämlich eher danach an, als ob du einen Kumpel decken willst. Und seien wir mal ehrlich; das willst du hier auch machen.
Kein Mensch fährt bei einem Fremden einfach so mit. Das ist so klar wie Kloßbrühe.
Dass die beiden befreundet sind (und Freunde wissen ob der andere einen Führerschein haben) erschließt sich der Staatsanwaltschaft spätestens durch die Indizien;
- Der Geschädigte fährt mit dem Täter mit.
- Der Täter schädigt jemanden und nimmt ihn mit?! Logik? Täter flüchten ungesehen.
- Der Täter schützt im Nachhinein den Geschädigten. Wozu? Wenn sie doch keine Freunde sind, wozu dann den anderen helfen?
Das macht alles keinen Sinn für einen Staatsanwalt.
Logischer ist es, dass der Kontobesitzer mit seiner geliehenen Karre einen auf dicke Hose machen wollte und sein geborgtes „Eigentum“ weiterverliehen hat, um cool dar zu stehen; an seinen Freund. In diesem Alter keine Seltenheit.
Wer sich mit Hacking auskennt, wird sogar an der Geschichte gravierende Ungereimtheiten erkennen.
Aber das sind erstmal nur die ersten Indizien.
Ausserdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, was dich durch deine Unwissenheit schützt. Ganz im Gegenteil übrigens zu Amerika.
Das ist auch richtig so. Wer andere fahren lässt, muss kontrollieren, ob sie das auch dürfen. Und der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass andere Menschen auch mal lügen und man ihnen nicht alles glauben darf.
Selbst verständlich macht das "irgendwer", und zwar alle Firmen micht brauchbarem Fuhrparkmanagement in Deutschland und alle Verleihfirmen. Die Halterverantwortlichkeit aus §21 StVG ist ein ziemlich scharfes Schwert und hat schon manch Unbekümmerten ein Strafverfahren beschert. Nur weil man diese Regelung nicht kennt, heißt es nicht, dass man sie nicht befolgen muss.
er ist sogar dazu gesetzlich verpflichtet, in bestimmten Abständen
Halterverantwortlichkeit....das sagt ja schon alles aus. Der Beifahrer ist nicht der Halter, außer ihm gehört das fahrzeug. Bei einem Mietwagen ist das wohl kaum der Fall. Der Verleiher des Mietwages hätte im Vorhinein überprüfen müssen, ob der Fahrer einen Führerschein hat.
Richtig, ändert aber nichts an meiner Aussage. Der Halter ist schließlich der Arbeitgeber, NICHT der Beifahrer, außer es ist der Chef höchstpersönlich.
Wenn du mit deinem Arbeitskollegen mit dem Firmenwagen wo hinfährst, hat dein Chef dafür zu sorgen, dass er dich fragt ob du einen Führerschein hast, nicht dein Arbeitskollege
Fragst du jedes Mal als Beifahrer, den Fahrer ob er einen gültigen FS hat ?
Ich glaube kaum
Wenn es um ein Auto einer "Mietfirma" geht? Aber selbstverständlich!
Du weißt aber schon das man ohne Vorlage des FS keinen Leihwagen gibt, gell ?
Oder arbeitest du etwa in einer Autovermietung ?
Ja, das weiß ich. Deswegen MUSS ja der Beifahrer den Wagen gemietet haben. Und dann hat er den FS fahren lassen, ohne sich zu vergewissern, dass er einen Führerschein hat. Und ohne der "Mietfirma" Bescheid zu sagen. Und genau deswegen ist der Beifahrer auch mit dran...
Es geht hier ja nicht um einen Kumpel, der dich fragt, ob er mal eben mit deinem Auto zum Einkaufen fahren kann...
ich hab das Passwort der Person ohne ihr Wissen genommen und mich da angemeldet
Du kannst den Wagen nicht abholen, ohne den Führerschein vorzulegen.
völlig unrealistisch, ich habe mir noch nie von jemanden den FS zeigen lassen, zu dem ich ins Auto gestiegen bin.
Du hast dir vermutlich auch noch nie ein Auto geliehen und dann jemanden fahren lassen, der keinen Führerschein hatte...
>100x wahrscheinlich, (meistens Firmenwagen, aber auch Leihwagen). Davon kann man ausgehen, dass Bekannte, Kollegen, Verwandte einen FS haben, wenn sie bisher auch Auto fahren. Ob einer dabei war, der den Lappen abgeben musste .. ??? Ich denke aber das hätte im Zweifel auch höchstens versicherungsrechtliche Folgen gehabt.
FS zeigen lassen hab ich mir höchstens wenn ein Fremder mein Auto kaufen und vorher probefahren musste.
FS vorzeigen muss man natürlich als Mieter, dazu sind Verleiher verpflichtet, selbtst wenns nur eine Probefahrt mit einem Mopped ist.
Kann es sein das es sich hier um diese Stadtmobile handelt,die man überall abgreifen kann ?
Keine Ahnung, das geht aus der Frage leider nicht hervor.
Wer andere fahren lässt, muss kontrollieren, ob sie das auch dürfen.
Das muss nur der Halter, wenn er sich nicht strafbar machen will.
§ 21 Straßenverkehrsgesetz:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
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2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
da kommt der Beifahrer nicht raus, er hat dich noch nicht fahren sehen, ergo kann er nicht davon ausgehen, er hätte sich den Führerschein zeigen lassen müssen.
jetzt wird langsam ein Schuh draus, in dem Falle hat er nix zu befürchten, er kann davon ausgehen, dass du ein FS hast.
wie immer fehlen Infos um zielführende Antworten geben zu können.
du fährst im Kundendienst, da hat dein AG sogar die Pflicht sich persönlich vom vorhanden sein des Füherscheins zu überzeugen. und das in regelmäßigen Abständen
Das Auto war nicht aus dem Kundendient für den AG. Es war sowas wie ein Stadtmobil, welches man überall in der Stadt, entnehmen kann.
davon gehe ich auch aus, derjenige der sich registriert hat, musste einen gültigen FS vorweisen
da kommt noch einiges auf den TE zu
Ohne Vorlage des Führerscheines kann man kein Auto Mieten und das Auto darf nur fahren, wer beim Mieten mit als Fahrer eingetragen ist.
Dein Freund hätte dich also auch mit Führerschein nicht fahren lassen dürfen.
Ich habe mir seine anmelde Daten einfach genommen ohne sein Wissen
Du hast mit den Daten des Beifahrers ein Auto Online gemietet und bist dann mit Ihm gefahren?
Aua, das gibt Ärger von allen Seiten. Das ist Betrug sowohl dem Autovermieter gegenüber als auch gegenüber deinem Freund, zumal auch dessen Zahlungsdaten hinterlegt sind, er also zahlen darf.
Das grenzt an Urkundenfälschung, da du dich für ihn ausgegeben hast, beim buchen.
Viel Spass beim Aufdröseln. Wenn das Auffliegt und gar vor Gericht geht, dann bekommst du zusätzlich zu dem ganzen auch noch eine Führerscheinsperre, du darfst deinen FS nicht machen, weil du ohne FS gefahren bist und auch hier kommt noch ne Geldbusse.
Was für Konsequenzen so eine kleine, dumme Aktion doch haben kann...
Naja, obwohl das in dem Fall weitaus mehr als nur "dumm" war...
Das einzige was man den Beifahrer und Besitzer des Mietkontos unterstellen kann ist meiner Meinung nach, das er auf seine Daten nicht richtig aufgepasst hat.
Der Fragesteller kann ja scheinbar fahren, auch wenn er keinen Führerschein hat, die Frage ist, hat er generell keinen oder wurde er ihm derzeit nur wegen eines anderen Deliktes abgenommen. Also woher soll der Beifahrer wissen, das sein "Freund" derzeit ohne Führerschein unterwegs ist.
Woher soll er im ersten Moment wissen, das das Auto über sein Mietkonto gemietet wurde und sein Freund kein eigenes Mietkonto hat.