Fahren ohne Fahrerlaubnis?

3 Antworten

Hier ist zwischen Strafrecht und Zivilrecht zu unterscheiden.

Strafrechtlich bist Du mit 13 noch nicht strafmündig, dh Du begehst zwar eine Straftat, kannst aber nicht dafür bestraft werden.

Allerdings ist nicht nur das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat, sondern auch der Besitzer (korrekt: Halter) des Fahrzeugs macht sich strafbar, wenn er diese Tat zulässt.

Du kannst dich also schon mal auf Ärger mit dieser Person einstellen.

Zusätzlich wird sich das Jugendamt bei deinen Eltern melden, um zu klären, ob und welche Erziehungsmaßnahmen dabei helfen können, weitere Straftaten zu verhindern.

Die andere Seite ist das Zivilrecht: Mit 13 bist Du zwar nicht strafmündig, aber deliktfähig, dh du bist reif genug zu verstehen, dass dein Verhalten einen Schaden auslösen kann. Und damit bist Du für diesen Schaden auch voll haftbar.

Im günstigsten Fall bedeutet das bei einem Unfall Regress Forderungen bis zu 5.000€ bei Sachschäden. Bei Personenschäden kann es zu Forderungen im 7stelligen Bereich kommen, die nicht mehr durch Versicherungen abgedeckt sind und für die Du bis zu 30 Jahre lang haftbar gemacht werden kannst.

Für den Schaden am eigenen Fahrzeug haftet Du auch unbeschränkt, das zahlt keine Versicherung.

Kurz: Ist eine ganz dumme Idee.

PS: Alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass Du nach der Fahrt noch lebst.

Wahrscheinlich würde es keine 10 Minuten dauern und jemand würde sich das Kennzeichen aufschreiben / Fotografieren und die Polizei rufen. Hast du keins wird die dann trotzdem nen Streifenwagen zu dir schicken, und dann gibt es ne fette Strafe für deine Eltern

profanity  16.01.2023, 22:07

Unsinn, der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" hat überhaupt keine Rechtsrelevanz.

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Zigxfred  16.01.2023, 22:15
@profanity

Das Kind wird das Quad sicherlich nicht selber gekauft haben. Es muss von den Eltern oder von anderen Erwachsenen. Somit haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt und sind verantwortlich für ihr Kind. Deshalb hat das sehr wohl Rechtsrelevanz.

Außerdem müssen die Eltern entstandene Schäden oder Bußgelder bezahlen

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Bomberos911  16.01.2023, 22:18
@Zigxfred

Nur, wenn ein Kind Mist baut, haben sie nicht zwangsläufig ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Außerdem müssen die Eltern entstandene Schäden oder Bußgelder bezahlen

Nur, sofern dies im Zusammenhang mit einer Aufsichtspflichtsverletzung steht.

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FAKEMAXI007 
Fragesteller
 16.01.2023, 22:37
@Bomberos911

Würde dass dann heißen wenn ich keinen Unfall oder Schaden verursache kann mir nichts passieren?

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Zigxfred  16.01.2023, 22:40
@FAKEMAXI007

Natürlichl kann dir was passieren. Du kommst zwar nicht ins Gefängnis, aber das Zivilstrafrecht erlaubt Geldstrafen, Sozialarbeit, etc auch schon für Personen weit unter 14 Jahren

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Bomberos911  16.01.2023, 22:41
@FAKEMAXI007

Es kann durchaus sein, dass dennoch eine Meldung an die Führerscheinstelle geht. Wenn du dann deinen Lappen machen möchtest, kann es Probleme geben. Weiß nicht im Detail, wie das abläuft.

Und der Halter des Quads würde eine Strafanzeige bekommen.

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Bomberos911  16.01.2023, 22:44
@Zigxfred

Was ist denn das Zivilstrafrecht. Ich kannte bisher nur die Unterscheidung aus Strafrecht und Zivilrecht. Aber beides zusammen wäre mir neu...

Geldstrafen im Jugendstrafrecht gibt es nicht. Sozialstunden gibt es erst ab 14.

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Du bist zwar mit 13 noch nicht strafmündig, dennoch kannst du später, wenn du dann mal einen Führerschein machen willst, Probleme bekommen. Unter anderem kann die Führerscheinstelle dann eine MPU anordnen und die ist nicht billig.