Trotz verfahren den Führerschein machen dürfen?
Darf man trotz laufenden Verfahren
„ Fahren ohne Fahrerlaubnis“
den Führerschein beginnen/starten ?
3 Antworten
Hi ja, man zählt ja solange als unschuldig, bis man verurteilt ist. Wenn das zwischenzeitlich geschieht, hat man halt vergeblich das Geld für die Ausbildung investiert.
Mit Sperrfrist wird man nicht zur Prüfung zugelassen.
Wie ging es weiter?
In USA wirst du ggf. bei Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt den Führerschein zu machen. Es gibt keine bessere Prävention gegen dieses Vergehen als den Führerschein zu machen.
Bei uns wird das leider völlig anders gesehen.
Prinzipiell ja, aber solange das Verfahren gegen dich läuft, wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen.
Gleiches gilt, falls das Ergebnis des Strafverfahrens eine Sperrfrist ist.
Sollten dadurch Fristen bei der Ausbildung überschritten werden, hast Du ggfs viel Geld zum Fenster raus geworfen.