Trotz verfahren den Führerschein machen dürfen?

3 Antworten

Hi ja, man zählt ja solange als unschuldig, bis man verurteilt ist. Wenn das zwischenzeitlich geschieht, hat man halt vergeblich das Geld für die Ausbildung investiert.

Mit Sperrfrist wird man nicht zur Prüfung zugelassen.

Mirsatiuzz 
Fragesteller
 08.05.2023, 16:19

So bin ich auch der Meinung. Danke.

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Wie ging es weiter?

In USA wirst du ggf. bei Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt den Führerschein zu machen. Es gibt keine bessere Prävention gegen dieses Vergehen als den Führerschein zu machen.

Bei uns wird das leider völlig anders gesehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte nancycotten bestätigt

Prinzipiell ja, aber solange das Verfahren gegen dich läuft, wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen.

Gleiches gilt, falls das Ergebnis des Strafverfahrens eine Sperrfrist ist.

Sollten dadurch Fristen bei der Ausbildung überschritten werden, hast Du ggfs viel Geld zum Fenster raus geworfen.

Mirsatiuzz 
Fragesteller
 09.05.2023, 07:37

super interessant ich danke dir für die Antwort !

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