Fängt der Zoll Schulpflichtige schüler ab?

12 Antworten

Hallo,

nein, da kannst Du ganz beruhigt sein; das macht der Zoll nicht. Warum nicht? Weil dafür die Bundespolizei zuständig ist. Die wissen nämlich, wann Schulferien sind und verständigen die Schulbehörde und fragen nach, ob eine Befreiung von der Schulpflicht vorliegt.

Sollte das nicht der Fall sein, bekommen die Eltern ein Ermittlungsverfahren an den Hals. Ob dann den Eltern auch die Ausreise verweigert wird, weiß ich nicht; das kannst Du aber bei der BP erfragen. Dort gibt es nämlich die kostenlose Info dazu.

Schau mal auf der BP-Seite nach "Schulpflicht", "Ausreise schulpflichtiger Kinder" etc. oder ruf deren Hotline an. Das ist nicht verboten.

Sollte das Kind alleine sein, wird das Jugendamt eingeschaltet.

Also vom Fliegen abhalten kann der Zoll die Schüler nicht, aber wenn festgestellt wird, dass ein schulpflichtiges Kind vor oder nach Ferienbeginn verreist, kann eine Busse von bis zu 1000Euro verhängt werden. Wenn die Eltern einen Grund haben, dass sie mit den Kindern schon vor den Ferien fliegen müssen (z. B. Beerdigung o.ä.), dann fällt die Strafe natürlich weg.

Miraculix84  15.11.2013, 14:29

Völlig korrekt und umfassend. DH

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ReflexxxR  11.10.2023, 14:29

Eine Ausnahme gibt es dabei...

Die Eltern haben das Recht das Schulpflichtige Kind 3 Tage im Jahr ohne Angabe von Gründen mit schriftlicher Einreichung aus der Schule zu nehmen...

Bei mir wurde das oft vor den Ferien gemäht... 😉

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Den Flug verbieten können sie nicht. Allerdings sind die Schulleiter verpfllichtet, Schüler die kurz vor oder nach den Ferien fehlen und keinen wichtigen Grund nachweisen können, der Bezirksregierung zu melden und das kann ein Bussgeld von ein paar 100.--€ nach sich ziehen. Die Höhe varriert zwar. Im RP Arnsberg ist die Geldbuße pro Elternteil und pro Tag und pro Kind 150.--€ betragen

Kurz und knapp, das ist nicht die Aufgabe des Zolls sonder der Polizei!!