Steht mir Urlaub zu wenn meine Schwägerin heiratet. Diese Tage auch noch in den Sommerferien fallen und ich kein schulpflichtiges Kind habe. Ich brauche 3 Tag ?
5 Antworten
Nein. Dafür gibt es keinen Sonderurlaub oder Anspruch auf Urlaub.
3 Tage erst recht nicht.
Urlaub ist wie wenn Du sonst was privates vorhast mit Chef und Kollegen abzustimmen.
Nein! Urlaub gewährt der Arbeitgeber nach den Belangen, die anstehen. Meist haben AN mit schulpflichtigewn Kindern in den Ferien Vorrang (Achtung, auch kein Anspruch drauf).
Aber mit den Kollegen und dem Chef schon im Voraus sprechen soll manchmal Wunder wirken!
Ok werde ich wohl mit meinem Chef sprechen, habe nur bedenken, daß ich ihn nicht bekomme, wegen Sommerferien und so.
Schwägerin ist eigentlich nicht nahe verwandt. Oder heiratet sie Deinen Bruder?
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/sonderurlaub-wegen-heirat-hochzeit-und-vermaehlung/
Was Du findest, spielt leider keine Rolle.
Sprich beizeiten mit Deinem AG, vlt, bekommst Du ja normalen Urlaub.
Nein, als Schwägerin kannst du keinen Sonderurlaub beanspruchen!
Sonderurlaub bei Hochzeit wird nur Braut bzw. Bräutigam bzw. den jeweiligen Eltern gewährt.
Natürlich kannst du normalen Jahresurlaub beantragen, aber die Genehmigung liegt einzig und allein bei deinem AG!
@Familiengerd auch wenn es in den Sommerferien fällt und ich kein schulpflichtiges Kind habe, kann ich trotzdem dann Urlaub nehmen??
"Sommerferien" bedeuten nicht, dass ein Arbeitnehmer ohne Kind keinen Urlaub in dieser Zeit nehmen dürfte - umso mehr, als es sich nicht um den Haupturlaub, sondern nur um 3 Tage handelt.
Ob der Urlaub vom Arbeitgeber zu genehmigen ist oder nicht, kommt - wie gesagt - immer darauf an, ob der die genannten Hinderungsgründe vortragen kann.
Einfach nur "nach Lust und Laune" - also willkürlich - darf der Arbeitgeber Urlaub nicht verwehren.
Danke, das hilft mir schon ein bisschen weiter
Möchte ich ja auch haben normalen Urlaub, aber selbst da habe ich bedenken, wegen Sommerferien und dann hab ich ein Problem
Dein Arbeitgeber muss Dir Urlaub (hier ist ja nicht von Sonderurlaub die Rede) gewähren, wenn nicht dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche sozial bevorrechtigter Arbeitskollegen dem entgegen stehen.
Es ist Dein Urlaubsanspruch, dabei ist der Arbeitgeber Dein Schuldner, und ohne entgegen stehende Gründe bestimmst Du, wann Du Urlaub nimmst.
Nein
Nur wenn du heiratest
finde schon das das zur nahen Verwandtschaft zählt, ist schließlich die Schwester von meinem Mann und mit dem bin ich ziemlich nah verwandt. Nicht Blutsverwandt aber sehr sehr nah