Fachabitur Qualifikation in RLP?
Guten Tag,
ich gehe zurzeit in die 12. Klasse in RLP. Die Oberstufenleiterin ist zurzeit nicht im Hause und andere Internetseiten verwirren mich nur, deshalb meine Frage nun hier. Meine Leistungskurse sind Deutsch, Englisch, Geschichte. In Deutsch werde ich in diesem Halbjahr 4 Punkte bekommen, was ein Unterkurs ist. Bisher hatte ich in keinem Fach einen Unterkurs. Wenn ich es richtig verstanden habe müssen zwei aufeinanderfolgende Halbjahre eingebracht werden, während man in den Leistungskursen nur ein Unterkurs haben darf?!?!? Falls ich Deutsch einbringen muss heißt das denn dann nicht, dass ich 11/2 (kein Unterkurs) und 12/1 (Deutsch Unterkurs) einbringen kann und mein Fachabi praktisch schon ''sicher'' hab?? 12/1 und 12/2 einbringen, würde ja dann bedeuten ich dürfte nicht wieder 4 Punkte in Deutsch bekommen sondern mindestens 5. Falls ich Deutsch gar nicht einbringen muss gibts überhaupt kein Problem :D die 4 Punkte machen mir bloß Sorgen.
Bitte um Hilfe ob ich das alles richtig verstanden habe
1 Antwort
Deine ganzen anderen Lehrer müssten darüber auch Bescheid wissen. Frag die doch einfach mal.
Aber ich habe hier was gefunden:
§ 2(1) Die Schülerin oder der Schüler der Oberstufe eines öffentlichen Gymnasiums, einer Integrierten Gesamtschule, eines beruflichen Gymnasiums, eines staatlichen Kollegs oder entsprechender staatlich anerkannter Ersatzschulen muss in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Unterrichtshalbjahren der Qualifikationsphase
1. je zwei Kurse in zwei Leistungsfächern und2. elf Kurse in Grundfächern belegt haben.Unter den nach Satz 1 Nr. 1 und 2 zu belegenden Kursen müssen jeweils zwei Kurse
1. in Deutsch,2. in einer verpflichtend gewählten Fremdsprache,3. in einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach,4. in Mathematik und5. in einer Naturwissenschaftangerechnet werden; die weiter anzurechnenden Kurse bestimmt die Schülerin oder der Schüler.
(2) In neun der insgesamt 15 anzurechnenden Kurse, darunter mindestens zwei der vier anzurechnenden Leistungskurse, muss die Schülerin oder der Schüler mindestens je fünf Punkte sowie
1. in den anzurechnenden Leistungskursen bei zweifacher Wertung insgesamt mindestens 40 Punkte,2. in den anzurechnenden Kursen insgesamt mindestens 95 Punkteerreicht haben. Kurse der Einführungsphase und Kurse, in denen die Leistungen der Schülerin oder des Schülers mit der Punktzahl 0 bewertet wurden, sind nicht anrechenbar; themengleiche oder themenähnliche Kurse dürfen nur einmal angerechnet werden.
2 Unterkurse darfst du haben, Pro Halbjahr 1 Unterkurs im LK
und es werden reingebracht 12(1) und 12(2).
So lese ich das da heraus!