Fachabitur nach nicht bestandenem Abitur?

4 Antworten

Der schulische Teil wird auf dem Abgangszeugnis vermerkt.

Ganz automatisch nicht, denn das muss natürlich erstmal beantragt werden. Schließlich könntest du die Abiturprüfung auch wiederholen. Allerdings erwirbst du dann nur den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Der nützt so erstmal aber nicht viel, du musst dann also noch den praktischen Teil nachholen.

Die genauen Regelungen, z.B. auch was du für Noten brauchst, damit dir der schulische Teil der FHR anerkannt wird, findest du in der so genannten Oberstufen- und Abiturverordnung des Landes Hessen, §48.

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht/abituroberstufe

Im Zweifelsfall erkundige dich aber nochmal genau an deiner Schule oder beim Kultusministerium.

Beste Grüße!

Das geht in manchen Bundesländern.

Allerdings kennen die Bundesländer, die diese Regelung nicht kennen, eine derartige Fachhochschulreife nicht an.

Viele Grüße

Also das müsste eigendlich theorethisch klappen. Ich könnte mich aber auch irren.