Sitzenbleiben?


30.06.2023, 10:01

(Hessen)

2 Antworten

Im Zweifelsfall sollte man sich nicht auf unverbindliche Antworten im Internet verlassen, sondern die dafür zuständige Person an seiner Schule fragen.

Hessische Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO)

Die Tutorin oder der Tutor gibt der Schülerin oder dem Schüler insbesondere die Informationen und Hilfen, die erforderlich sind, um die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen zu können. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstständig zu vergewissern, wie sie ihre Beleg- und Einbringungsverpflichtungen ( §§ 13 und 26) erfüllen können und sich im Zweifelsfall bei den in Satz 1 genannten Personen sachkundig zu machen.

Wenn deine Noten so schlecht sind, dass du die erforderliche Punktzahl zur Erreichung der Zulassung nicht oder nur sehr schwer erreichen kannst, wird man dir wahrscheinlich empfehlen das Jahr zu wiederholen. Alternativ kannst du natürlich auch das Abi ganz knicken und stattdessen eine Ausbildung machen. Vielleicht reicht das Zeugnis ja für den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

(2) Bei der Berechnung der Gesamtqualifikation nach Block I sind die 24 anzurechnenden Grundkurse einfach zu werten, die acht anzurechnenden Leistungskurse zweifach. Unter den 32 einzubringenden Kursen darf kein Kurs mit null Punkten abgeschlossen sein. Höchstens sechs Kurse dürfen unter fünf Punkten sein, davon maximal zwei Leistungskurse in einfacher Wertung.

Die Noten aus Q1/Q2 bringst du ins Abitur ein. Wenn sie schlecht sind, ziehen sie deinen Schnitt herunter. Wenn du dir schon Defizite (unter 5 Punkten) geleistet hast, musst du in Q3/Q4 aufpassen, dass es nicht noch mehr werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

E- Phase = 11 Klasse
Q1 = 12 Klasse
Q2 = 13 Klasse

kann man von der Q2 auf die Q3 sitzen bleiben oder geht das nicht und am Ende nur zu wenig Punkte fürs Abi haben?

In dem Fall wirst du wohl die Q1 und Q2 ansprechen, sprich den Übergang in die Abschlussklasse (13 Klasse).

Sitzenbleiben kann man in dem Fall (Q1 zu Q2) nicht mehr. Gewisse Fächer dürfen jedoch nicht unterpunktet sein, da sonst die Zulassung nicht möglich ist.

Aber es gibt die Möglichkeit, freiwillig zu wiederholen, wenn die Gefahr besteht, dass du dein Abitur nicht schaffst.