Extra Wandertag?

2 Antworten

Ich würde das locker sehen: Wenn der Typ die Wahl gewinnt und krachend versagt bzw. seine Wahlversprechen reihum nicht einlösen kann, ist er in der Schule untendurch und zumindest als Schwätzer und Gernegroß verrufen. So was hatten wir in meiner Schule damals auch und es war keine schöne Situation, als der Gute abgewählt werden musste.

Dass Wandertage vom Rektor anzuordnen bzw. zu genehmigen sind, trifft zu. Der Schülersprecher kann zwar davon abgesehen rein theoretisch privat auf eigene Faust Wandertage und Ausflüge usw. organisieren, aber das ist ein Riesen-Heckmeck mit der Versicherung und so - das führt ins Uferlose. Und wenn was passiert, ist er der Gelackmeierte. Ich hatte vor über zehn Jahren mal als stellvertretender Stufensprecher ein Grillfest organisieren wollen - das hat am Ende auch geklappt, aber es war unfassbar viel Papierkram zu regeln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In Niedersachsen gibt 6 Tage pro Doppeljahrgang, für solche KlassenAktionen. Davon gehen 5 für eine Klassenfahrt drauf und theoretisch ein Wandertag alle 2 Jahre...im anderen Jahr müsste es eigentlich eine Exkursion oä sein ...aber die Direktoren schauen da nicht so drauf =;-)