Ex-Freund (26) belästigt mich weiter auf WhatsApp, Snapchat, Instagram, Jaumo?

14 Antworten

Sprich mit Deinen Eltern. Es war ein Fehler, sich auf diesen Mann einzulassen, er ist krank. Sonst würde er akzeptieren, daß Du das Interesse an ihm verloren hast.

Als Dich ihn kennen gelernt hast, warst Du fast noch ein Kind. Elf Jahre Altersunterschied sind bei 15/26 mehr als ein halbes Leben.

Mit 30/46 ist das nicht mehr gravierend, weil beide Partner erwachsen sind. Aber dieser Mann will nicht wahr haben, dass Du in einer ganz anderen Lebensphase bist, als er.

Deine Eltern lieben Dich und werden Dich schützen.

Giwalato

Da du noch minderjährig bist macht er sich doppelt strafbar! Sage ihm dass du mit der Polizei reden wirst wenn er sein Verhalten nicht ändert.

Den reinen Altersunterschied finde ich nicht schlimm. Ich war damals 21, sie 15. Hat fast 3 Jahre gehalten und war die Liebe meines Lebens.

Heyy,

da solltest du echt aufpassen.

Hast du mit deinen Eltern schonmal darüber gesprochen? Das ist wichtig das die bescheid wissen. Sowas geht einfach gar nicht. Wenn es nicht besser wird, dann solltet ihr zur Polizei gehen.

Gegen Stalking kann auch zivilrechtlich vorgegangen werden, zum Beispiel mit einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht. Damit kann der stalkenden Person gerichtlich die  Kontaktaufnahme untersagt und ein Näherungsverbot erteilt werden.
  • Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
  • Nehmen Sie die Situation ernst! Häufig haben die Betroffenen von Stalking ein ungutes Gefühl, sind sich jedoch nicht sicher, ob es sich wirklich um Stalking handelt.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Dies können Sie bei jeder Polizeidienststelle tun. Dabei können Sie sich in der Regel von einer verwandten oder bekannten Person sowie von einem Rechtsbeistand begleiten lassen. Erfüllt die stalkende Person einen Straftatbestand oder schafft sie eine Gefahrensituation für das Opfer, sollte die Polizei eingeschaltet werden. Diese setzt dabei alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein, um neben effektiver Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auch angemessenen Opferschutz zu gewährleisten.
  • Es hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalkende Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Viele Betroffene von Stalking möchten einfach nur, dass es endlich aufhört. Hierbei kann auch der Rat einer Fachberatungsstelle für Stalking-Opfer eingeholt werden, um gemeinsam das eigene Verhalten anzupassen und die weiteren Schritte zu planen.
  • Machen Sie dem Stalker oder der Stalkerin sofort und unmissverständlich klar, dass Sie jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt wünschen, am besten in Gegenwart von Zeugen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen oder ein "letztes klärendes Gespräch" ein. Bleiben Sie konsequent!
  • Falls Sie von der stalkenden Person verletzt wurden, lassen Sie Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren! Sie sollten sich von Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.
  • Auch wenn es schwer fällt: Dokumentieren Sie alle Anrufe, Nachrichten oder Briefe. Führen Sie Tagebuch, notieren Sie jeden (versuchten) Kontakt und die für Sie daraus entstandenen Auswirkungen.
  • Nehmen Sie keine Warensendungen an, die Sie nicht bestellt haben.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll! Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden (z. B. Briefpost, Katalogsendungen, Werbebroschüren, Zeitschriften-Abonnements).
  • Informieren Sie Ihr Umfeld! Haben Sie keine Angst, Ihrer Familie, Ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Sie werden dann besonders aufmerksam sein und können Sie warnen. Denken Sie daran: Öffentlichkeit kann schützen!
  • Findet Stalking an ihrem Arbeitsplatz statt oder hat es dort Auswirkungen, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.
  • Schützen Sie sich! Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking-Handlungen, z. B. via Smartphone, PC etc. (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten. Mit technischen Maßnahmen, wie z. B. Anrufbeantwortern, können Sie sich zumindest teilweise abgrenzen und Beweise sammeln. Lassen Sie sich eine Geheimnummer geben und ändern Sie ihre E-Mail-Adresse.

https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/

Grüße und alles Gute.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
tanzella  05.08.2021, 21:28

Danke für dein engagiertes Statement. Ich habe ebenfalls diese ungute Erfahrung machen müssen.

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Online konsequent blockieren, wenn er Dich real verfolgt, kannst Du ihn anzeigen (§238 StGB Nachstellung)

In den Sozialen Netzwerken blockieren.
Und auf der Straße ihm das noch einmal vernünftig sagen. Wenn dass immer noch nicht hilft, gehe zur Polizei damit.