Ex Frau darf umziehen und darf entscheiden wann ich die Kinder sehen darf?

4 Antworten

wenn ihr gemeinsames sorgerecht und gemeinsames abr habt, darf deine frau nicht einfach irgendwo hinziehen. sie bedarf beim umzug deiner unterschrift und einwilligung. willst du einen umzug verwehren, musst du dahingehend einen antrag auf abr beim familiengericht stellen. dazu solltest du dir einen anwalt für familienrecht an die seite holen.

bei geringem oder wie bei dir keinem einkommen kannst du beim amtsgericht einen antrag auf beratungshilfe für den anwalt stellen und einen antrag auf verfahrenskostenhilfe wenns vor gericht geht.

du hast das recht auf umgang. in der regel ist es:

  • 1-2 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so mit übernachtung
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen sommerurlaub

erarbeite eine umgangsvereinbarung. vorlagen findest du via google. am besten ist es in form eines kalenders in dem du deine umgangswünsche einträgst. ferien und feiertage nimmst du als vorlage die aus dem bundesland wo die kinder leben.

sende das deiner ex in zweifacher form mit bitte um unterschrift in frist von 7 tagen zu. sollte sie darauf nicht eingehen, dann mach einen termin zur mediation beim jugendamt. geht sie darauf nicht ein: reich klage auf umgang ein.

beachte dabei:

  • mach die mutter nicht schlecht
  • rede nicht oder drohe ihr nicht mit klage, das bereite im hintergrund als plan b vor
  • argumentiere damit das umgang dem kindeswohl dient als auch eine feste vater-kind-bindung
  • lass sie dich schlecht machen, lass sie schlecht über dich reden, dass wirft nur auf sie ein schlechtes licht

selbstverständlich wirst du gehört, du bist krank und behindert, aber nicht blöd. weiter kannst du auch gucken:

www.vatersein.de

www.allein-erziehend.net

Du darfst doch auch wohnen, wo du möchtest. Wieso sollst du der Ex-Frau vorschreiben können, wo sie wohnt!?

Bzgl. dessen wer wann die Kinder hat solltet ihr euch bei gemeinsamem Sorgerecht miteinander einigen. Sonst gibt das nur Theater. Ggf. Fachanwalt mit einschalten.

ichweisnix  09.07.2021, 13:10

Die Frau darf wohnen wo sie will. Allerdings bedarf der Wohnungswechsel der Kinder der Zustimmung beider Sorgeberechtigter, sofern es keine andere Vereinbarung gibt.

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malke2021 
Fragesteller
 09.07.2021, 13:41

Sie zieht mit Kinder um nicht alleine wenn sie alleine umzieht ok aber nicht mit kinder

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Mit deiner Zustimmung zur "Vereinbarung" hast du dein o.k. gegeben, basta.

malke2021 
Fragesteller
 09.07.2021, 13:22

Ich habe nichts unterschrieben

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Was SIE mit den Jugendamt vereinbaren ist Ihre Sache. Das Jugendamt kann da ja nicht einfach entscheiden. Sie brauchen und sollten einer solchen Vereinbarung natürlich selbst nicht zustimmen, dann ist da auch nix vereinbart.

Generell bedarf es bei wichtigen Entscheidungen, z.B. an welche Schule/Kindergarten das Kind geht, ihrer Zustimmung.