EWB abschließen (Rechnungswesen)?

1 Antwort

Hi! Du hast hier nur einen Teil der Buchungen dargestellt - also den Kundenteil und den Geldfluss quasi weggelassen. Rein bezogen auf die EWB stimmt ich zu:

Bei Komplettausfall (würde bedeuten Höhe der gebildeten EWB = Offene Forderung) wird die Forderung zu Lasten EWB auf dem Forderungskonto ausgeglichen.

Beim zweiten Fall hieße das, dass nur ein Teil der gebildeten EWB gebraucht wird, also Teil 1 EWB an KKK und nicht benötigter Teil der EWB wird zugunsten eines Ertragskontos aufgelöst (Erträge aus Auflösung von EWB) - diese dürfen übrigens mit Abschreibungen auf Forderungen oder Wertpapieren kompensiert werden (vgl. 340f HGB). Dass das Konto "Sonstige betriebliche Erträge" richtig ist glaube ich weniger, das sind ja keine Erträge aus dem Betrieb sondern resultieren aus der Bewertung von Forderungen - und wenn die EWB bereits im Vorjahr gebildet wurde wären das sogar m.E. periodenfremde Erträge. Schau da besser noch mal nach. Hoffe, ich habe nichts Falsches gesagt, meine Buchführungszeit ist schon etwas her. Gruß