BWR EWB/PWB

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Also es werden in der Bilanz die Kundenforderungen in nominaler Höhe beim Umlaufvermögen, laut Saldenliste der Debitoren ausgewiesen. Da ein Teil dieser Forderungen sicher nicht in voller Höhe eingehen wird, werden die ausgewiesenen Forderungen auf der Passivseite wertberichtigt. Die Wertberichtigungen werden zum Einen einzeln wertberichtigt und das bei Kunden von denen man die erforderlichen Informationen hat, dass es zu Zahlungsschwierigkeiten kommen wird (Vergleichsangebot, Info über drohende Insolvenz, erfolglose Mahnbescheide usw) hier weiss man die Höhe der wahrscheinlichen Uneinbringlichkeit der Forderungen, diese Uneinbringlich- keiten werden in einer Tabelle erfasst und die Einzelwertberichtigung in der errechneten Höhe eingestellt. Vom restlichen Teil der Kundenforderungen darf eine pauschale Wertberichtigung gemacht werden, deren Höhe wird aus den Forderungsverlusten der vergangenen Jahre als Prozentsatz von den restlichen Forderungen errechnet. Wenn in der Vergangenenheit die Forderungsverluste zu dem durchschnittlichen Forderungsbestand in Höhe von z.B. 1,5 % errechnet wurden, dürfen 1,5 % des jetzigen Forderungsbestand nach Abzug der Forderungen die einzeln wertberichtigt wurden aus dem Wert ohne Mehrwertsteuer pauschal angesetzt werden. Die Verbuchung lautet "Abschreibungen auf Forderungen an Wertberichtigungen auf Forderungen" Bei uneinbringlichen Forderung ist keine Wertberichtigung zu bilden, diese Forderungen werden direkt abgeschrieben, also ist die Forderung auszubuchen - Buchung "Forderungsverluste und Umsatzsteuer an Forderungen aus L/L".

Ich hoffe, dass dies dir weiterhilft und ich wünsche dir viel Erfolg.