Europäische Monarchien: Beteiligen sich Monarchen an den Wahlen?

7 Antworten

dürfen sich die Mitglieder des britischen Herrenhauses ("House of Lords") und vergleichbarer Erster Kammern der Parlamente in Monarchien überhaupt an den Wahlen zum jeweiligen Unterhaus beteiligen?

Ja, dürfen sie. Tun sie auch. Die einzige Frau Englands - nicht im Knast, versteht sich -, die meines Wissens nicht wählen darf, ist die Queen.

Es kann aber auch sein, dass sie es theoretisch darf, aber nicht tut.

Mitglieder des Königshauses in GB haben das aktive Wahlrecht - es gibt kein Gesetz, daß es ihnen untersagt ist zu wählen - sie machen aber freiwillig von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch.

Mitglieder des norwegischen Königshauses dürfen nicht wählen.

Was Spanien betrifft ist der Staatschef (König) zwar praktisch symbolisch, aber er kann dennoch in die Politik eingreifen.

Der König ist dazu da, einzuschreiten, wenn die Regierung extrem gegen Recht verstoßen würde. Er unterzeichnet alle Gesetze und Dekrete, die erst dann Gültigkeit erlangen. Er spricht mit den Präsidentschaftskandidaten unter vier Augen, überprüft ihre Rechtstaatlichkeit und schlägt sie erst dann zur Wahl vor.

Theoretisch. Praktisch muss schon sehr viel falsch laufen, dass der König hier ein Veto einlegt. Aber sollte die Regierung klar gegen die Interessen des Landes und Volkes regieren, würde diese Option gezogen werden.

Lt. Verfassung muss sich der König neutral verhalten. Das Wahlrecht wird ihm nicht verweigert. Manche sagen sogar, dass nur wenn der König wählt (am Besten mit einem leeren Stimmzettel), er die Demokratie auch anerkennt.

Die beiden spanischen Könige seitdem sie mit dem Wahlrecht übereinstimmen (seit Bestehen war Spanien ein Königreich, dann kam es Anfang des 20. Jh. eine links-anarchistische Republik, die später in einen Putsch mit anschließender Diktatur führte) hatten nur zu generellen Staatsfragen ihre Stimme abgegeben:

Abstimmung über das Ende der faschistischen Diktatur, über die spanische Verfassung, über den Nato-Beitritt und über die EU-Verfassung. Das alles also abseits der Parteipolitik.

In Schweden darf der König m.W. nicht wählen. Wie er und Mitglieder seines Hauses übrigens einige Grundrechte kurioserweise nicht haben, solange sie Monarch sind bzw. auf der Thronfolgeliste stehen wollen.

  • Königreiche in Europa: Spanien, Großbritannien, die Niederlande, Dänemark, Belgien, Norwegen und Schweden. Kann mir schwer vorstellen das ein Koenig(in) den Weg zur Wahlurne antritt, halte es aber in Ausnahme Faellen nicht fuer unmoeglich.

Monarchien in Europa:

  • Bei allen Erbmonarchien ist natuerlich kein "Gang zur Wahl-Urne" noetig und deshalb meistens ausgeschlossen. (Ausnahmebeispiel Norwegen).

Zusatzfrage/Antwort zum Wahlrecht (House of Lords / Unterhaus): Das britische Parlament bildet im Zweikammersystem Großbritanniens das Unterhaus und wird House of Commons genannt. Es setzt sich aus gewählten Abgeordneten zusammen. In der zweiten Kammer, dem Oberhaus oder House of Lords, sind Vertreter aus Adel und Kirche versammelt. Sie werden durch die Queen ernannt. Die Ernennung der Mitglieder des Oberhauses ist eine Besonderheit des britischen Wahlsystems. Allerdings verfügen Die Abgeordneten des House of Lords über kaum mehr als Vetorechte. Bei der Wahl zum Unterhaus haben sie weder aktives noch passives Wahlrecht.