Erst & Zweitstimme?
Müssen die Erst- und die Zweitstimme der gleichen Partei gegeben werden?
12 Antworten
Nein, das würde ja dann auch keinen Sinn ergeben, zwei Stimmen anzubieten.
Bei einer Bundestagswahl wählt man mit der Zweitstimme die Partei, die man bevorzugt.
Die Zweitstimmen aller Wähler bestimmen also erstmal, in welchem Verhältnis die Sitze im Bundestag auf die einzelnen Parteien entfallen. Partei ABC 30% der Sitze, die DEF 27 % und so weiter. Welche Personen einer Partei dann z.B. deren 30% der Sitze besetzen, wird durch die Reihenfolge auf der Personenliste bestimmt, die jede Partei vor der Wahl aufgestellt hat.
Nun möchte man aber auch dem einzelnen Wähler Einfluss darauf geben, dass seine unmittelbare Gegend, in der wohnt, im Bundestag vertreten ist, und durch wen.
Mit der Erststimme wählt man also den sogenannten Direktkandidaten. Diese zur Wahl stehenden Direktkandidaten gehören in der Regel auch immer einer Partei an. Jede Partei stellt in einem Wahlkreis aber nur genau einen Kandidaten auf.
Also ist auch die Erststimme für den Direktkandidaten des Wahlkreises irgendwie an eine Partei gebunden.
Warum also neben der rein parteibezogenen Zweitstimme auch eine Erststimme?
Es kann ja sein, dass Du als Wähler von dem Programm der ABC überzeugt bist und möchtest, dass sie die künftigen 4 Jahre (bis zur nächsten Wahl) die Regierung bestimmt oder wenigstens großen Einfluss drauf hat,
aber Du den Direktkandidaten dieser Partei in Deinem Wahlkreis nicht gut findest, sondern den von der DEF lieber im Bundestag sehen möchtest, weil der sich besonders für die Interessen in Deinem Wahlkreis einsetzt (z.B. Straßenbau, Industrieansiedlung, Naturschutzgebiet etc.)
Und deshalb kannst Du eben mit zwei verschiedenen Stimmen Deinen Wählerwillen etwas gezielter ausdrücken als nur mit einer Stimme.
Erststimme ist für deinen Wahlkreis (bestimmter Kandidat wird direkt gewählt), Zweitstimme für den Bundestag (Partei wird direkt gewählt, Kanzler und Kabinett werden von Partei bestimmt).
Nein. Die kann man völlig unterschiedlich oder gar nicht vergeben, wie man möchte. Sonst wäre auch meistens 3/4 der Zweitstimme nicht vergebbar - weil es dazu keine passende Erststimme gibt...
Natürlich nicht. Würde ja dann keinen Sinn machen 2 Stimmen zu haben.
Nein, du kannst variieren.
Der Kanzler und das Kabinett wird von der Mehrheit des Bundestages gewählt. Im Regelfall braucht man zwei oder mehr Parteien, damit der Kanzler die nötige Mehrheit hat.