Ermittlung Nießbrauchswert auf unbebautes Grundstück?
Hallo zusammen,
ich könnte demnächst ein unbebautes Grundstück unter Einräumung eines Nießbrauchsrechts geschenkt bekommen.
Nun ist für die Schenkungssteuer die Frage, wie hoch der Grundstückswert ist.
Der reine Grundstückswert sollte sich aus dem Bodenrichtwert x Quadratmeter ergeben.
Wie berechnet sich jedoch der Nießbrauchswert bei unbebauten Grundstücken?
Danke euch!
3 Antworten
Generell ist der Ansatz: Bodenrichtwert x Grundstücksgröße nicht verkehrt. Je nach Größe des Grundstückes muß aber noch zwischen Bauland und Gartenland unterschieden werden. Im Zweifel hilft der Gutachterausschuss weiter.
Die Einräumung eines Nießbrauchrechts an einem unbebauten Grundstück ist zwar eher unüblich, aber denkbar. Somit würdem alle Erträge aus Vermietung und Verpachtung dem Nießbrauchberechtigten zustehen.
Bewertungsansatz (grob):
Grundstückswert abzüglich Wert des Nießbrauchrechts
Wert des Nießbrauchrechts ergibt sich aus der marktüblichen Miete oder Pacht und dem Leibrentenbarwertfaktor, der sich aus der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten und dem Liegenschaftszinnsatz ergibt.
Viele Grüße
Wenn ich richtig informiert bin, ist zuerst der jahreswert des niessbrauches zu ermitteln, das kann zb der jährliche Pachtwert des Grundstückes sein; dieser Jahreswert wird dann mit dem amtlich festgesetzten Lebensaltersfaktor des Niessbrauchnehmers multipliziert; den genauen Faktor müsstest du unter angabe des Alters des NBberechtigten beim Notar erfragen, das Ergebnis ist dann vom Kaufpreis des Grundstückes abzuziehen, für details frag den beurkundenden Notar;
Es kommt auch darauf an wie der berechtigte das Grundstück nutzen will, will er z.b. einen Lagerplatz einrichten oder etwas Spezielles anbauen, es gibt bei dem Städten und Landkreisen Stellen, die den durchschnittlichen Mietpreisindex feststellen, da müsstest Du in deiner Gemeinde nachfragen, evtl. Geht es auch mit einer Anfrage beim Finanzamt; der Notar müsste auch Bescheid wissen
ist das im Grundbuch eingetragen ? Handelt es sich um verlegte Kabel etc ? Beeinträchtigt dich das ?
Danke für deine Antwort! Wie könnte denn der Nießbrauchswert festgelegt werden, wenn keine Vergleichswerte für den jährlichen Pachtwert vorliegen? Es handelt sich um ein sehr kleines Dorf...