Erhält die Führerscheinstelle nach bestandenen Prüfungen Meldungen vom TÜV?

2 Antworten

Er hat Dir streng genommen laut Gesetz einen Führerschein auszustellen, nötigenfalls einen vorläufigen.

Aus organisatorischen Gründen halten sich weder das Amt noch der TÜV/Dekra an den Gesetzestext.

§22 Abs. 4

Teilzitat:
(4)....
Hat der Sachverständige oder Prüfer den Führerschein ausgehändigt, teilt er dies der Fahrerlaubnisbehörde unter Angabe des Aushändigungsdatums mit. Außerdem hat er der Fahrerlaubnisbehörde die Ausbildungsbescheinigung zu übersenden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

§22a Abs.3 FeV (elektronisches Verfahren)

(3) Der Sachverständige oder Prüfer hat im Falle einer bestandenen Prüfung abweichend von § 22 Absatz 4 Satz 3 dem Bewerber einen Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis nach Anlage 8a unter Einsetzen des Aushändigungsdatums auszuhändigen. § 22 Absatz 4 Satz 4 und 5 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ergebnis der Prüfung, die jeweils erteilte Fahrerlaubnisklasse und das Ausgabedatum des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde unter Angabe der Daten nach Absatz 2 Nummer 1 und 3 elektronisch übermittelt wird.

Ich habe den Führerschein direkt vom Prüfer bekommen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung