Er will mein Kind weg nehmen?
Hallo, Mein ex hat sich seid der Schwangerschaft nicht fürs Kind interessiert und auf gut deutsch gesagt sich verpieselt, Hat auch zu mir gesagt es ist nicht mein Kind und ich will das Kind nicht.
Somit habe ich meinen aktuellen Partner als Vater eintragen lassen.
Nun hat mein ex mich angerufen und mir gedroht das er einen Vaterschaftstest machen wird und er beim Anwalt war.
Er hat gesagt DIE WERDEN MIR MEIN KIND WEG NEHMEM.
Können die das ? Ich kann seid Tagen nicht mehr schlafen und bin nur noch am weinen.
Ich würde alles für mein Kind machen und mein Kind hat auch alles was es brauch.
Ich habe Angst das er irgendwelche Lügen erzählt um mir mein Kind weg zu nehmen.
Zumal habe ich ihn über 1 Jahr nicht gesehen und er hat sich nie bei mir gemeldet oder mal nach dem Kind gefragt.
4 Antworten
Du musst dich an das Jugendamt wenden und ihnen davon erzählen. Wichtig ist auch zu betonen das der Kindsvater sich noch nie gekümmert hat. Einfach so das Kind wegnehmen ist nicht möglich und sollte er Dinge erfinden, widerlege diese.
Hallo!
Es geht bei dem Beitrag in Kontraste https://www.ardmediathek.de/video/kontraste/kontraste-vom-22-02-2024/das-erste/Y3JpZDovL3JiYl82YzRmY2ZjZS0xMmYzLTRhZDgtYWUzYi0wMWJlZTJiY2UyZDdfcHVibGljYXRpb24 um einen anderen Aspekt der Vaterschaftsanerkennung, aber er dürfte für dich hilfreich sein, um deine Angst loszuwerden.
Einen Vaterschaftstest kann er nur dann machen, wenn er an DNA von Deinem Kind rankommt.
Und selbst dann kann er Dir das Kind nicht wegnehmen, denn Du bist seine Mutter.
Sprich mit Deinem Partner, denn er weiß ja, dass er als Vater eingetragen ist. Und dann überlegt gemeinsam.
Giwalato
https://www.kanzlei-hummelmann.de/informationen-zur-vaterschaftsanfechtung/
Das Gesetz differenziert zwischen dem biologischen Vater (DANN-belegte Vaterschaft; „leiblicher Vater“) und dem rechtlichen Vater (von Gesetzes wegen) durch die Reglung in § 1592 BGB: danach ist entweder derjenige rechtlicher Vater, der zur Zeit der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist, oder – in Ermanglung einer bestehenden Ehe – derjenige, der die Vaterschaft anerkennt. Das Gesetz setzt sich also über die biologische Begründung der Vaterschaft hinweg.
Hinzu kommt, dass er unten jetzigen Begebenheiten - ohne richterlichen Beschluss nicht einmal einen Vaterschaftstest veranlassen könnte.
Also - erst einmal zurücklehnen und abwarten.