Kind auf jemanden anderen Eingetragen?

MrSlowhand129  31.07.2022, 10:19

Hast du Unterhalt für das Kind gezahlt ?

Monsterx777 
Fragesteller
 31.07.2022, 10:21

Nein, der Vietnamese.
Es ist das Ding, läuft es bei uns nicht in der Beziehung. Dann sehe ich sie nicht mehr…

7 Antworten

Wenn du das Sorgerecht und Besuchtsrecht willst wirst du es einklagen müssen. Dabei wirst du Gerichtskosten und die Kosten für den Vaterschaftstest selbst tragen.

Das ist im Grunde auch das Problem mit dem Deutschen Recht. Als unverheirateter Mann hast du absolut keine Rechte an dem Kind solange die Mutter das nicht will.


wandaonline  31.07.2022, 10:35

kosten kann er minimal halten. bei geringem einkommen kann er beratungshilfe beantragen und verfahrenskostenhilfe. dann hat er keine kosten. ist er der eingetragene und festgestellte rechtliche vater des kindes dann hat er das recht auf gemeinsames sorgerecht und umgang mit dem kind, wie die mutter auch. wenn er sorgerecht bereits zur trennung hat, kann er sogar dafür sorgen, dass das kind bei ihm bleibt.

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Wenn du sicher bist, dass es dein Kind ist und du die volle, lebenslange Verantwortung übernehmen willst, kannst du eine Vaterschaftsklage einreichen.

Damit reißt du gleichzeitig deine Freundin ins Verderben. Dem Vietnamesen wird die Vaterschaft aberkannt, damit auch sein Bleibestatus und deine Freundin muss mit einem Gerichtsverfahren rechnen.


wandaonline  31.07.2022, 10:24

die freundin reißt dadurch nichts ins verderben. der vietnamese hat eventuell keinen bleibestatus mehr. aber die freundin bekommt kein gerichtsverfahren zusätzlich

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JayCeD  31.07.2022, 10:27
@wandaonline

Das ist mindestens Beihilfe zur Erschliechung einer Aufenthaltserlaubnis. Ggf. auch Beihilfe zum Sozialbetrug.

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Sorry, meine Meinung dazu:

Lass es so wie es ist.

Selbst wenn irgendwann vor Gericht entschieden wird, dass Du der Vater bist, wird sie Dir wohl immer Steine in den Weg legen, dass Du Kontakt zu Deinem Kind hast.

Allerdings darfst Du dann ordentlich für das Kind zahlen, auch wenn Du es nicht siehst.

Mit ihrem zweifelhaften Verhalten wird sie Dich erpressen, so wie es ihr in den Kram passt. Viel machen kannst Du da nicht.

Ich würde es auch so lassen. Du hast keinen Unterhalt gezahlt. Auch wenn man sein Kimd nicht sieht kann/muss man die finanzielle Verantwortung übernehmen. Du hättest drum kämpfen müssen. Es jetzt wieder hinzubiegen ist unweit schwieriger.

ich würde die sache vor gericht bringen und die vaterschaft anfechten und feststellen lassen. für diese sache hast du ab geburt des kindes 2 jahre zeit. also solltest du dich beeilen.