EON RECHNUNG?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest auf jeden Fall der neuen Rechnung sofort und schriftlich widersprechen. Sofern keine EInzugsermächtigung erteilt wurde, würde ich diese auch erst einmal nicht bezahlen.

Was wahrscheinlich passiert ist: Es gab keinen Nachmieter und der Vermieter hat den Zähler trotz Eigennutzung nicht auf sich selbst angemeldet. Erst dadurch konnte EON euch wieder dort anmelden.

Ihr scheint alles richtig gemacht zu haben, viel mehr könnt ihr für den Moment nicht tun.

Es gäbe noch die Verbraucherzentrale, die wollen aber erst einmal Geld, oder die https://www.schlichtungsstelle-energie.de/ (würde ich mal versuchen).


Sakujey 
Fragesteller
 30.04.2024, 12:23

Vielen Dank . Ich werde mal mein Glück probieren

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