Abbuchen lassen, dieser Vorgang lässt sich im Notfall über die Bank rückgängig machen.

Überweisungen kann man jederzeit vergessen - und im Zweifel kommen deshalb (berechtigte!) Mahngebühren dazu.

Daueraufträge sind hier nur begrenzt besser. Das Geld wird zwar rechtzeitig transferiert, aber eventuell stimmt der Betrag nicht - oder man vergisst den Auftrag zu beenden.

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Prime beschert Dir in diesem Fall nur die Versandkostenfreiheit. Ist eben kein sofort verfügbarer Artikel.

Da könntest jetzt neu bestellen und den anderen Kauf stornieren, dann kommst Du wenigstens früher dran.

Korrektur: Ich könnte zu diesem Preis auch ohne Prime versandkostenfrei bestellen und den Artikel am 23. erhalten. Je nach Verfügbarkeit halt.

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Siehe meine Antwort in der später nochmals gestellten Frage: Bei 4 Wohneinheiten komme ich auf einen hochgerechneten Verbrauch von 1100 kWh/m für Warmwasser. Da die tatsächlichen Verbrauchswerte uns nicht bekannt sind, könnte das zusammen mit Verlusten dann schon hinkommen.

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Aus Deinen vorherigen Fragen schließe ich, dass Du nicht Mieter bist.

Insofern solltest Du Dir genau überlegen, ob Du dieses Angebot ausschlägst oder ob Du nicht doch die Mindestbandbreite für die Mindestlaufzeit bestellst. Auch, wenn Du momentan eigentlich keinen akuten Bedarf hast.

DSL soll bis 2030 flächendeckend abgeschaltet sein, auf jeden Fall jedoch dort, wo bereits Glasfaser ausgebaut ist. Das gilt dann auch, wenn der Anschluss nicht im Haus, sondern im Gehweg liegt.

Dort liegt er dann so lange, bis Du für die Kosten des notwendigen Tiefbaus aufkommst. Wahrscheinlich ohne Pauschale.

Hast Du momentan Internet über den Kabelanschluss, gilt ähnliches: Diese Technologie ist zwar nicht von der akuten Abschaltung bedroht, wird zukünftig aber nicht bei der Geschwindigkeit einer Glasfaser mithalten können. Die Du vielleicht auch irgendwann benötigen wirst.

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Das sind aktuell 8,1 ct/kWh bei Teileinspeisung. Das wird dann bei einer Inbetriebnahme nach dem 31.07.2024 jeweils weniger, siehe auch hier:
https://photovoltaik.org/kosten/einspeiseverguetung

Bei mehr als 10 kWp sind es nur 7,0 ct/kWh, siehe Tabelle auf dieser Seite weiter unten.

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EON RECHNUNG?

Guten Tag , ich muss etwas weiter ausholen .

Ich bin letztes Jahr am 31.08 ausgezogen, und es geht um den Stromanbieter. Ich bin Mieter in einem Miethaus. Eigentlich war es geplant den mitzunehmen in die neue Wohnung also habe ich den Umzug vorbereitet. Jedoch habe ich in der neuen Wohnung einen Netzbetreiber gehabt ,weshalb eon nicht sich einbinden konnte. Da eon immer wieder die Zählernummer und standort nicht auf die kette bekommen hat /vertauscht hat .Habe alles fristgerecht gemacht. Wir hatten dann aufeinmal mehrere Verträge.und ich rief sehr oft da an, aber immer wurde alles falsch verstanden. Dann bin ich zu einer Leitstelle gefahren . Dieser konnte allerdings nur meine iban rausnehmen und er riet uns erstmal garnichts zu machen , nachdem wir ausgezogen waren kamen immer weitere meldungen und weitere sachen , woraufhin ich nochmal schilderte das ich längst ausgezogen bin und keinen zugang mehr habe. Sie konnten den vertrag nich kündigen die frist sei abgelaufen. Dann zum nächsten zeitraum . Ich hatte dann aufeinmal geld überwiesen bekommen mit schlussabrechnung , hatten nicht nachzahlen müssen . Rechnung stimmte . Vertragskündigung war aufeinmal drin unddas fristgerecht zum 31.08. . Nun bekam ich februar ne mitteilung das mein vertrag in belieferung sei bei der alten adresse . Ich wieder angerufen . Meldebescheinigung und übergabeprotokoll musste ich schicken . Es würde sich dann der netzbetreiber drum kümmern. Jetzt bekomme ich eine meldund letzten monat zum schlussablesen , und heute eine schlussrechnung von mehreren hunderten euros.

Ich weiss nicht wie ich aus der Sache rauskomme. Ich hab jedesmal gehandelt . Die haben mich einfach nicht vertanden und jedesmal was anderes gemacht was sie sollten . Mit meinen ex vermietern bin ich nicht gut zu sprechen . Und es gibt auch keinen nachmieter weil die wohnung eine einlieger ist und diese auf eigenbedarf nutzen . Was kann ich noch tun , bzw. Wie komme ich da raus . Habe eine passende kündigungsbestätigung aber es ging ja dann weiter.?

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Du solltest auf jeden Fall der neuen Rechnung sofort und schriftlich widersprechen. Sofern keine EInzugsermächtigung erteilt wurde, würde ich diese auch erst einmal nicht bezahlen.

Was wahrscheinlich passiert ist: Es gab keinen Nachmieter und der Vermieter hat den Zähler trotz Eigennutzung nicht auf sich selbst angemeldet. Erst dadurch konnte EON euch wieder dort anmelden.

Ihr scheint alles richtig gemacht zu haben, viel mehr könnt ihr für den Moment nicht tun.

Es gäbe noch die Verbraucherzentrale, die wollen aber erst einmal Geld, oder die https://www.schlichtungsstelle-energie.de/ (würde ich mal versuchen).

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Wenn Du den Platz und das Geld hast - auf jeden Fall!

Der Aufwand einer Installation ist außenherum so groß, dass es sich kaum lohnt an den Platten zu sparen. Ich würde das Dach immer vollmachen, sofern es finanziell machbar ist.

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Mit Zustimmung des Vermieters kannst Du entweder einen Elektriker beauftragen oder das bei entsprechender Kompetenz selbst machen.

Den Anschluss am APL darf aber eigentlich nur ein Techniker der Telekom vornehmen.

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Das einfach auf das Alter des Kabels zu schieben, ist natürlich eine relativ einfache Lösung, wenn sich da auch in der genannten Zeitspanne eigentlich nicht mehr viel getan hat.

Richtig ist jedoch, dass bei Dir offensichtlich nicht genug ankommt und deshalb die Verkabelung geprüft werden muss. Dafür ist der Techniker tatsächlich nicht zuständig.

Wer das tatsächlich ist, lässt sich so nicht sagen. Das können beauftragte Dienstleiter, Eigentümergemeinschaften, ein Vermieter oder einfach niemand sein.

Wenn der Leitungsweg entsprechend kompliziert ist - und danach hört es sich an - könnte diese Vorleistung auch entsprechend aufwendig und damit teuer werden.

Im konkreten Fall: Bei der Hausverwaltung nachfragen.

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Das kommt auf den Anbieter an, ob das funktioniert.

Erst einmal sollte das mit abgelaufenen Zugangsdaten sowieso nicht funktionieren, aber das sind allein Unzulänglichkeiten des Anbieters. Vorsicht allerdings an dieser Stelle: Kein Vertrag heißt eigentlich auch keine Leistung, Du solltest das so nicht wissentlich nutzen.

Bei Kabel - als Bussystem - können Teilnehmer nur sehr grob innerhalb des Netzes lokalisiert werden. Das kann schon mal über mehrere Ortschaften gehen. Die Zugangsdaten funktionieren deshalb dort überall. Wenn das vom Anbieter überhaupt implementiert wurde, siehe Unzulänglichkeiten.

Bei DSL und LWL sieht die Sache etwas anders aus. Hier ist ein Port auf der Gegenseite dem Kunde explizit zugeordnet. Und kann auch gezielt abgeschaltet werden. Eine offene Leitung wirst Du hier kaum finden.

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Hier geht es um mehrere Dinge. Zum einen sollen beim Wiedereinschalten nicht alle Geräte gleichzeitig Strom ziehen bzw. unkontrolliert eingeschaltet sein. War z.B. der Herd eingeschaltet oder wurde er während der Abschaltung eingeschaltet, könnte es eventuell sogar zu einem Brand kommen. Außerdem mögen es viele Geräte nicht, wenn sie innerhalb kurzer Zeit mehrfach aus- und wieder eingeschaltet werden, was bei Bauarbeiten durchaus passieren könnte.

Kabel an sich sind keine Verbraucher und können angeschlossen bleiben. Persönlich würde ich einfach die Sicherung(en) ausmachen.

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Die Pläne sind nicht so detailliert, dass den Anbietern die - übrigens private - Verkabelung innerhalb eines Gebäudes bekannt wäre.

Wenn Du also DSL bestellen kannst, heißt das nur, dass ein Leitungsweg ins oder ans Haus bis zum Abschlusspunkt (APL, normalerweise im Keller) vorhanden ist. Mehr nicht, das hättest Du im Vorfeld selbst prüfen müssen.

Wir haben das hier leider schon sehr oft lesen müssen, dass Vermieter die klassische Telefonverkabelung entweder rückgebaut oder bei einer Renovierung einfach weggelassen haben.

Sprich' mit Deinem Vermieter, aber wahrscheinlich wirst Du den Vertrag rückgängig machen müssen.

Alternativ kannst Du natürlich auf eigene Kosten neue Leitungen ziehen lassen - wenn der Vermieter dem zustimmt.

Ein Update, wie die Sache letztendlich ausgegangen ist, wäre auch toll.

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Wie FordPrefect schon korrekt schreibt: Das wird so nichts! Ohne ins Haus zu kommen, können einige Dinge nicht vermessen (Neigung, Dachziegel, deren Verlegung = Unterkonstruktion) oder angeschaut (Zählerplatz, mögliche Leitungsführung) werden. Außerdem sollte mit Dir in diesem Stadium schon besprochen werden, wie manche Dinge gelöst werden können, ansonsten wäre das Angebot nur eine Schätzung.

Übrigens: Von welcher Art der Subvention sprechen wir? Eine generelle gibt es momentan nicht, es sei denn, es ist von der Aussetzung der Mehrwertsteuer die Rede, die aber auch noch einen Moment länger läuft.

Kein Stress: Gesundheit geht vor - wenn Du es nicht mehr vorher unterbringst, ist der Anbieter nachher immer noch da. Oder eben ein anderer.

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Dein Stiefvater muss den Vertrag außerordentlich kündigen.

Das ist deshalb möglich, weil er sicherlich an seinem Wohnsitz bereits einen Vertrag hat und dieser deshalb dort nicht fortgeführt werden kann.

Ggf. ist der Wohnsitz dem Versorger durch eine Meldebescheinigung nachzuweisen, wenn die Rechnung nicht sowieso schon immer dorthin kam.

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Nein

Die DSL-Abschaltung ist für 2030 vorgesehen. Da glaube ich aber noch nicht wirklich dran, weil Glasfaser dafür am jeweiligen Standort auch wirklich alternativ verfügbar sein muss.

Eine Abschaltung vom Kabelfernsehen ist bislang überhaupt noch nicht geplant.

Nachtrag: Es gewisser Zwang besteht natürlich schon, wann man zukünftig noch einen alternativen Anbieter zu Vodafone zur Auswahl haben will.

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Du könntest die Anlage kurz vor Ablauf auf die Ost-/Westdächer erweitern.

Diese Ausrichtung hat im Gegensatz zur Süd-Anlage den Vorteil, dass quasi den ganzen Tag eigener Strom in ausreichender Menge zur Verfügung steht.

Die bestehende Anlage würde dann wieder in die neue Laufzeit eingehen. Allerdings ist mit der neuen Vergütung wahrscheinlich keine Gegenfinanzierung mehr möglich.

Also müsstest Du Dich eher auf hohen Eigenverbrauch verlegen. Ggf. wäre dazu auch ein Speicher sinnvoll.

Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass das nötige Kleingeld dafür vorhanden ist.

Alternativ: Alles so lassen wie es ist und zum Laufzeitende zu einem Direktvermarkter gehen. Dort gibt es zwar auch nicht viel Geld, aber immerhin mehr als nichts.

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Das kann leider passieren.

Ihr habt den Port am DSLAM durch die Kündigung freigegeben. Dieser ist dann offenbar an einen anderen Kunden vergeben worden (und weitere sind nicht frei). Gilt gleichermaßen für die Leitungen ins Haus.

Kann man nichts machen, wird auch bei allen anderen Anbietern so sein, weil diese auf der gleichen technischen Schnittstelle aufsetzen.

Warten bis der DSLAM ausgebaut ist oder ein anderes Zugangsmedien versuchen.

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Die Deutsche Wohnen kann euer Stromanbieter werden.

Das findest Du im Netz unter dem Stichwort "Mieterstrommodell".

Eine Teilnahme kann im Mietvertrag vorgeschrieben werden, allerdings nicht als nachträgliche Klausel. Insofern wäre das erst einmal als freiwillig anzusehen.

Der Arbeitspreis würde dadurch jedoch wahrscheinlich tatsächlich günstiger. Einfach vergleichen.

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