Entlastungsbetrag?
Ich arbeite in einem gemeinnützigen Verein als Seniorenbetreuer. Nun kommt immer öfters die Frage, ob wir auch über den Entlastungsbetrag abrechnen dürfen. Nach mehreren Anfragen bei verschiedenen Krankenkassen wurde ich immer gefragt, ob unser Verein auch " auf der Liste" steht. nun meine Frage: Welche Liste ist damit gemeint und wie kann ich das erreichen damit unser Verein auf die Liste kommt. Ich weiß, dass es irgendwas mit einer Zulassung zu tun hat. Aber unser Verein besteht seit 1999 , ist gemeinnützig und beim Amtsgericht Leipzig im Vereinsregister eingetragen.
Wäre schön, wenn hier jemand helfen könnte, Danke vielmals
1 Antwort
Meines Wissens muß dein "Kunde" in Vorkasse treten und dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen.
Was mit Liste gemeint ist, solltest du vielleicht einfach mal die Kasse fragen. Eine Eintragung als gemeinnütziger Verein reicht dazu sicher nicht aus.