Entlastungsbetrag?

1 Antwort

Meines Wissens muß dein "Kunde" in Vorkasse treten und dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen.

Was mit Liste gemeint ist, solltest du vielleicht einfach mal die Kasse fragen. Eine Eintragung als gemeinnütziger Verein reicht dazu sicher nicht aus.