Verhinderungspflege, wer hat Erfahrung damit? wann ist der Anspruch auf 1600€ + die 800€ von nicht in Anspruch genommene Kurzzeitpflege geltend?
Und zwar ich bin seit dieses Jahr das erste mal als Pflegeperson tätig für angehörigen, in diesem Jahr machte ich Urlaub insgesamt 6 Wochen, glaube sogar es waren 7 Wochen und da übernahm eine Freundin von mir diese Tätigkeit auf sich in der Zeit wo ich nicht da war, wir haben das aber nirgendwo angemeldet oder so, also ich hatte das mit ihr Privat einfach abgemacht und sie wurde dann von uns mit dem Pflegegeld entlohnt, teilweise auch von privater Hand also etwas mehr als das Pflegegeld aus dem Pflegegrad 2, nun Frage: hätten wir das melden sollen oder gar müssen irgendwo? Nun es gibt die Verhinderungspflege von der ich neulich erst erfahre und das würde doch zutreffen in diesem fall, wusste leider nicht das ich das Recht darauf hätte dieses in Anspruch zu nehmen, glücklicherweise kann ein Antrag auch für rückwirkend bis zu bis zu 4 Jahren gestellt werden. Eine weitere Frage wäre ob ich das erwähnen soll das ich die Freundin auch mit dem Privatgeld entlohnt habe, nicht das dies noch zu Komplikationen führt, wir hätten aber gerne den Anspruch auf 1600€ und wenn es geht auch die Aufstockung 800€ von nicht genutzter Kurzzeitpflege, denn wenn ich es richtig verstehe kommen 800€ zu den 1600€ hinzu, wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde im ganzen Jahr?
Also was tue ich um diese Gelder zu erhalten?
2 Antworten
Das ist das traurige. Es gibt viele Leistungen, nur man kennt sie nicht und nimmt sie daher nicht in Anspruch. Google mal nach Pflegestützpunkt. Die gibt es in jeder etwas größeren Stadt. Dort wird man unabhängig und kostenlos in allen Belangen die Pflege betreffend beraten. Das hat uns sehr geholfen.
Du stellst einen Antrag bei der Pflegekasse. Erkundige Dich dort. Die wissen es besser als wir hier.
Als pflegender Angehöriger bekommst du aber nur das Pflegegeld soweit ich weiß. Und das bekommst nicht mal du, sondern der zu pflegende Angehörige. Gelder für eine Verhinderungspflege bekommst du nicht ausbezahlt.