Elternhaus ausziehen und zu meinem Bruder gehen (dort wohnen) finanzielle Unterstützung vom Staat?

8 Antworten

Du hast trotz deinem fantastisch entlohnten Job noch Anspruch aufs Kindergeld. Sind nochmal 184€. Den "Streit" darum wirst du durchstehen müssen, danach bleiben dir aber stolze 624€ im Monat. Ein HartzIV-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft hat Anspruch auf 382, das heißt, du könntest deinem Bruder 240€ Miete zahlen und dich an gemeinsamen Ausgaben (Essen, Reinigungsmittel, Klopapier, Strom, Telefon/ Internet, GEZ usw.) beteiligen.

Fragt sich nur, ob er von der Idee begeistert ist - er hat seine Wohnung sicher nicht als "Geschwister-WG" gemietet. Und auch sein Vermieter muss mitspielen.

Der Staat ist nicht dafür verantwortlich, dass du dem Konflikt mit deinen Eltern aus dem weg gehen möchtest. Der muss sich um genügend andere Menschen kümmern, die dringender Hilfe brauchen. Wenn du auch zu stolz fürs Kindergeld bist, such dir einen Zweitjob. Oder biete deinem Bruder an, einen Teil der Miete "abzuarbeiten" (Hausarbeit, Papierkram, Autowaschen, was auch immer...)

Als Studentin ( Erstausbildung ) hast Du maximal Anspruch auf Bafög, wenn Deine Eltern wirtschaftlich nicht in der Lage sind Dir ( ausreichend ) Unterhalt zu gewähren.

Der Maximalanspruch gegenüber Deinen Eltern wäre gemäß Düsseldorfer Tabelle als außerhalb des Elternhauses lebende Auszubildende 735 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes :

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen(auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag abweichend von den Tabellenwerten 735 Euro monatlich. In diesem Betrag sind 300 Euro für die Unterkunftskosten inklusive der umlagefähigen Nebenkosten(ext. mietrecht.de) einberechnet.

nicht der Staat ist zuständig, sondern deine Eltern; bis zum Abschluss des Studiums. Da ist deine Quelle. Warum sollte der Steuerzahler für dich aufkommen? Wie wärs mit Bafög?

Erste Ansprechpartner sind Deine Eltern, die sind unterhaltspflichtig, dann kannst Du einen Abzweigungsantrag für Kindergeld stellen.

Möglich wären vielleicht noch Wohngeld oder Bafög/Studienkredit.

zapfe erst mal deine Eltern an. Von denen kannste bis 735 und mehr bekommen wobei die dein Kindergeld mit 204 Euro mit benutzen können.
Das ist dann sowieso neben deinen eigenen Einkommen das was dir zusteht