Elterngeld?

1 Antwort

Würde demnach während dem Mutterschutz das Geld vom 40std. Vertrag erhalten.

Nur, wenn du die Elternzeit vorzeitig beendest.

Oder ist dies eher nachteilig?

Es hat nie Nachteile, wenn man ein eigenes Erwerbseinkommen hat.

Was die Höhe des Elterngeldes angeht:

Grundsätzlich ist die Berechnungsgrundlage für Kind 2 die gleiche wie für Kind 1: die letzten 12 Monate vor der Geburt oder bei Selbstständigen das letzte Kalenderjahr vor der Geburt. Elterngeld ist kein Einkommen, sondern eine Lohnersatzleistung und zählt deshalb für die Berechnung nicht.

ABER:

Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.

Monate ohne Einkommen, die nicht ausgeklammert werden können, zählen mit 0€ und senken dadurch das Elterngeld.

Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten ElterngeldBasis und/oder ElterngeldPlus bezogen wurde.

Außerdem gibt es für das zweite Kind 10% Geschwisterbonus (min. 75€), solange Kind 1 unter drei Jahre alt ist.

Buongiorno3434 
Fragesteller
 26.01.2024, 10:29

Erstmal danke für deine antwort hätte da noch eine einige fragen vielleicht könnten sie die mit auch beantworten 🙂

Was wäre in meiner Lage besser? Abzuwarten bis ich schwanger bin und dann die elternzeit zu beenden um vom 1. Vertrag Mutterschaftsgeld erhalten? Oder bis ich schwanger werde in teilzeit 15 Std zu arbeiten und wenn ich in 1-3 Monaten schwanger werde wieder den Teilzeit job hinschmeiße?

0
Elli113  26.01.2024, 10:36
@Buongiorno3434
Was wäre in meiner Lage besser?

Kommt auf viele Faktoren an und ist so nicht zu beantworten.

Abzuwarten bis ich schwanger bin und dann die elternzeit zu beenden um vom 1. Vertrag Mutterschaftsgeld erhalten?

Kann man machen. Aber: die Elternzeit muss dann so beendet werden, dass der Mutterschutz direkt anschließt. Und natürlich hat man dann kein Einkommen, was sich mitunter negativ aufs Elterngeld auswirkt (s.o.), insbesondere wenn zwischen den beiden Geburten mehr als 14 Monate liegen.

Oder bis ich schwanger werde in teilzeit 15 Std zu arbeiten und wenn ich in 1-3 Monaten schwanger werde wieder den Teilzeit job hinschmeiße?

Bei Eintreten einer Schwangerschaft zu kündigen, wäre dumm. Dann hat man nämlich kein Einkommen bis zur Geburt, und bekommt somit entsprechend wenig Elterngeld. Mutterschaftsleistungen gibts dann auch nicht, bzw. nur das, was die Krankenkasse zahlt (13€ pro Tag).

Ich würde empfehlen, in Teilzeit zu arbeiten, bis der Mutterschutz für Kind 2 beginnt. Wirkt sich positiv aufs Elterngeld aus. Danach kann man dann auch für Kind 2 Elternzeit beanspruchen.

Und die Krux ist ja auch, dass man nie wissen kann, wie lange es dauert, bis man wieder schwanger wird.

2