Elektroschocker bei Wish bestellen?
Hallo darf ich bei Wish ein Taser bestellen oder krieg ich ärger mit Zoll?
4 Antworten
Illegal.
Verbotene Waffe.
Ä R G E R !
Nicht das getarnte ist das Problem, sondern das fehlende "PTB im Trapez"
Das mit den "tarnen" gilt lt. Anlage 2 WaffG nur für
1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1... ..., die..
1.2.2 ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen...
Oder für
1.3 Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 ...
1.3.1 Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
Das ist weder eine Schusswsffe, noch eine Hieb-/Stosswaffe..
Und einen Punkt "Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind" gibt es im WaffG nicht...
Der Punkt 1.3.6 ist dann der Richtige und erklärt, warum der Umgang damit verboten ist:
1.3.6 Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen.
Würde so ein Teil eine Einzelabnahme bei der PTB bestehen dann wäre alles in bester Ordnung, dass es verkleidet ist, würde niemsnden interessieren,,...
Für einen Hund braucht man sicher keinen Elektroschocker das wäre Tierquälerei.
Interessiert die Staatsanwaltschaft nicht. Nicht erlaubt, fertig!
Mit dem Zoll nicht!
Die gibt das an die Staatsanwaltschaft ab denn Straftaten wie hier ein Verstoss gegen das WaffG werden von der Staatsanwaltschaft bearbeitet, man steht dafür ja auch vor einem richtigen Richter, der einem dafür verurteilt!
Wenn schon das weiter Leben versauen, keinen Job beim Staat mehr antreten können, Extrabehandlung bei Personenkontrollen, ect dann aber ordentlich!
Und entscheide dich was du meinst- einTaser ist komplett in deutschland verboten, ein Elektroschocker hat nur keine passende Abnahme!
Taser und Elektroschocker ist nicht das gleiche!
Du darfst sowas in Deutschland gar nicht einfach mal eben besitzen.
Der Taser sieht aus wie eine Taschenlampe. Die erkennen doch das bestimmt nicht oder`?
Nein, kennt der Zoll sicher nicht und ist auch nicht geschult, der hlrt davin zum ersten mal....
Dann mal viel Spass wie der hier
https://www.juraforum.de/forum/t/taschenlampe-mit-schocker.650641/
Bitte! -Keine Ahnung haben = keine Antwort schreiben, so einfach!
Wenn du zu faul bist die beiden Anlagen des WaffG durchzulesen, dann erfinde hier nicht einfach was nur damit du was schreiben kannst!
Sag mal bist du blind, oder hast du den link nicht gesehen.
Hast du oder hast du nicht geschrieben "du darfst sowas nicht einfach mal eben besitzen"
Bullshit - natürlich kann sich jeder ab 18 Jahren mal eben so einen Elektroschocker in Deutschland kaufen!
Ein als Taschenlampe getarnter Elektroschocker ist nach dem Waffengesetz nicht erlaubt und die Einfuhr ist eine Straftat. Die Folter von Tieren damit ist zusätzlich eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz.
Zöllner sind nicht dumm, du wirst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auffallen.
nicht ganz verboten, aber man muss die richtigen Richtlinien kennen.