Einspruch Versäumnisurteil möglich?

2 Antworten

Ja beim ersten Versäumnisurteil kann dagegen fristgerecht Einspruch eingelegt werden. Hierbei ist evtl. noch wichtig zu wissen, dass im Falle einer neuen Gerichtsverhandlung (sollte das Versäumnisurteil das alte Urteil aufheben) der Säumige die Prozesskosten trägt, egal ob er den Prozess gewinnt oder verliert.

Ein zweiter Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ist nicht möglich.

Das echte Versäumnisurteil kann von der verurteilten Partei gemäß § 338 ZPO mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angegriffen werden. Der Einspruch wird gemäß § 339 ZPO binnen zwei Wochen seit Zustellung des Versäumnisurteils bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, dem iudex a quo, eingelegt.

Versäumnisurteil – Wikipedia
Ares2012 
Fragesteller
 06.10.2020, 22:27

kostet aber sicherlich Geld oder (Sicherheitsleistung) Es geht um eine Warenlieferung von den ich 2 Artikel nicht bekommen habe. Ist irgendeine nicht leserliche Unterschrift bei Empfang auf dem Scanner des Fahrers vermerkt. Meine ist es nicht. Und der Richter hat das ( keine Verhandlung vor bzw. im Gerichtssaal) nicht anerkannt. Gibt Gläubiger Recht! Daher meine Frage bzgl. Versäumnisurteil

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VirageXO  07.10.2020, 00:01
@Ares2012
Und der Richter hat das ( keine Verhandlung vor bzw. im Gerichtssaal) nicht anerkannt. Gibt Gläubiger Recht! Daher meine Frage bzgl. Versäumnisurteil

Da fehlt offenkundig einiges in deiner Geschichte, da das nicht zum Erlass eines VU führt.

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