Ordnungswidrigkeit über 15Euro bekommen und Widerspruch eingelegt wurde nicht anerkannt kann ich noch über den erhöhten Betrag Einspruch einlegen?

5 Antworten

Vermutlich war es so:

Du hast ein Verwarnungsgeldangebot bekommen.

Das hast Du abgelehnt bzw. diesem Widersprochen, was Dein gutes Recht ist.
Die ausstellende Behörde ist Deinen Argumenten nicht gefolgt und sieht immer noch einen Verstoß, der geahndet werden muss.

Daher wurde jetzt ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser ist immer mit Gebühren etc.

Das Verwarnungsgeldangebot wurde durch Deinen Widerspruch hinfällig. Du hatst es abgelehnt. Da gibt es kein Zurück mehr für Dich.

Du kannst jetzt entweder den Bußgeldbescheid bezahlen, oder in Gänze gegen Rechtsmittel einlegen. Mit dem Risiko, dass es vor Gericht geht und noch teurer wird.

PissedOfGengar  27.02.2020, 08:16

Vollkommen richtig. Aber noch kleine Ergänzung zum Verständnis.

Ordnungswidrigkeiten sollen immer mit Bußgeldern geahndet werden.

Um aber ein aufwändiges Bußgeldverfahren zu vermeiden, bieten die Behörden den Tätern immer die Zahlung eines Verwarngeldes an. Da sind keine Gebühren und Auslagen dabei.

Zahlt man das, ist der Fall erledigt.

Tut man das nicht, oder lehnt das ab, dann erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid. Und erst jetzt kann man richtig in Widerspruch gehen. Dabei kommt es zur Entscheidung vor Gericht.

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Die erhöhten Gebühren sind durch deinen - nicht anerkannten - Einspruch verursacht. Somit genauso zahlbar, wie das Ordnungsgeld / Bußgeld selbst.

Dein Widerspruch gegen die Gebühren müsste begründen können, dass die Gebühren entweder nicht berechtigt oder in der Höhe unberechtigt sind. Da die Gebühren sicherlich nicht Gebührensatzung erhoben wurden (in die du Einblick nehmen kannst), sehe ich da geringe Aussichten auf Erfolg.

Du hast ein Verwarnungsangebot erhalten. Hättest du da rechtzeitig die 15 € Verwarnungsgeld gezahlt, wäre das Verfahren abgeschlossen. Da du es aber mit deinem "Widerspruch" nicht angenommen hast, wird das Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Bußgeldbescheid fortgeführt. Dabei fallen Gebühren und Auslagen an.

Klar kannst du nun Einspruch einlegen. Der hat aber keine Aussicht auf Erfolg. Hältst du den Einspruch aufrecht, geht der Fall zum Amtsgericht. Da fallen dann auch noch Gerichtskosten an.

So schmeißt man gutes Geld schlechtem hinterher....

Die Bußgeldbehörde hat deinen Widerspruch nicht anerkannt. Für diesen Aufwand musst du die Gebühren + Porto bezahlen.

Du musst die 28,50€ auch noch bezahlen.

DU hast das Glück, zahlen zu dürfen.

Genauere Begründungen sind hierbei jedoch nicht erwünscht