Widerspruch gegen Note auf Abiturzulassung einlegen
Hallo, ich habe am 27.3. 2015 Meine Abiturzulassung erhalten und bin auch zum Abitur zugelassen. Nun ist die Abiturzulassung ja kein richtiges Zeugnis, obwohl alle Halbjahresnoten der Oberstufe darauf stehen. Das richtige Zeugnis wird das Abiturzeignis sein. Mit der Abiturzulassung habe ich also meine Noten aus dem zweiten Halbjahr der Q2 erfahren, allerdings bin ich mit einer Note wirklich nicht einverstanden. Da ich aber auch ziemliche Angst vor dem betreffenden Lehrer habe, habe ich es immer aufgeschoben, mit ihm über die Note zu sprechen. Auf der Zulassung steht keine Frist drauf, in der man Einspruch hätte erheben müssen. Wäre es also jetzt noch möglich, Widerspruch gegen diese Note einzulegen? LG und danke
3 Antworten
Probieren kann man es immer. Wenn du aber wirklich gegen eine Note protestieren kannst, brauchst du wirklich gute Gründe, warum die Note nicht gerechtfertigt ist. Wenn du keine sinnvollen Gründe hast, kannst du gar nichts gegen die Note tun. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ein Lehrer eine Note jetzt noch nachträglich ändert. Dies würde er vielleicht noch machen, wenn er sich irrtümlicherweise irgendwo verrechnet hat, aber sonst nicht.
Mein kleiner Bruder hat auch so eine Zulassung bekommen und war nicht zufrieden, hat diskutiert und dennoch versagt. Mit lehrern reden ist zwecklos
Gegen einzelne Noten kann man kein Widerspruch einreichen, sondern nur gegen das Zeugnis als Ganzes, weil das ein Verwaltungsakt ist. Und diesem kann widersprochen werden.